Am 12.08.2026 fiel zivilen Einsatzkräften der Polizei Dortmund auf der Straße Wethmarheide in Lünen ein verdächtiges Auto auf, dessen Kennzeichen aus früheren Einsätzen bekannt waren, jedoch nicht zu dem Wagen gehörten. Die Beamten folgten dem Fahrzeug und beobachteten, wie der 30-jährige Fahrer aus Lünen eine Autowerkstatt betrat und kurz darauf mit einer schwarzen Plastiktüte wieder verließ. Bei der Kontrolle auf einem Firmenparkplatz an der Josef-Rethmann-Straße fanden sie in der Tüte eine nicht geringe Menge Cannabis und stellten sie sicher. Zudem stand der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und besaß keine gültige Fahrerlaubnis; auch die Kennzeichen gehörten nicht zu dem Pkw, weshalb dieser samt Kennzeichen sichergestellt wurde. Ein daraufhin erwirkter Durchsuchungsbeschluss für die Werkstatt erbrachte keine weiteren Betäubungsmittel, jedoch Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich, ein Mobiltelefon, ein Luftgewehr sowie zwei zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen. Nach einer Blutprobe wurde der 30-Jährige entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen ihn wurden Verfahren unter anderem wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und waffenrechtlicher Verstöße eingeleitet. #Sexualdelikt #Drogen
Am 12.08.2026 fiel zivilen Einsatzkräften der Polizei Dortmund auf der Straße Wethmarheide in Lünen ein verdächtiges Auto auf, dessen Kennzeichen aus früheren Einsätzen bekannt waren, jedoch nicht zu dem Wagen gehörten. Die Beamten folgten dem Fahrzeug und beobachteten, wie der 30-jährige Fahrer aus Lünen eine Autowerkstatt betrat und kurz darauf mit einer schwarzen Plastiktüte wieder verließ. Bei der Kontrolle auf einem Firmenparkplatz an der Josef-Rethmann-Straße fanden sie in der Tüte eine nicht geringe Menge Cannabis und stellten sie sicher. Zudem stand der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und besaß keine gültige Fahrerlaubnis; auch die Kennzeichen gehörten nicht zu dem Pkw, weshalb dieser samt Kennzeichen sichergestellt wurde. Ein daraufhin erwirkter Durchsuchungsbeschluss für die Werkstatt erbrachte keine weiteren Betäubungsmittel, jedoch Bargeld im mittleren dreistelligen Bereich, ein Mobiltelefon, ein Luftgewehr sowie zwei zur Fahndung ausgeschriebene Kennzeichen. Nach einer Blutprobe wurde der 30-Jährige entlassen, da keine Haftgründe vorlagen. Gegen ihn wurden Verfahren unter anderem wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss, Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und waffenrechtlicher Verstöße eingeleitet. #Sexualdelikt #Drogen
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