Am 10.08.2026 parkte ein Autofahrer rechtmäßig im öffentlichen Verkehrsraum in Lemgo. An seinem Fahrzeug befestigten Unbekannte ein Strafticket wegen angeblichen Falschparkens einer Firma, die 39,90 Euro forderte und einen QR-Code zur Bezahlung beifügte. Da die Ahndung von Parkverstößen im öffentlichen Parkraum Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, geht die Polizei von einem Betrug aus. Zahlungsaufforderungen von Firmen sind nur bei Privatparkplätzen zulässig, nicht im öffentlichen Verkehrsraum. #Betrug
Am 10.08.2026 parkte ein Autofahrer rechtmäßig im öffentlichen Verkehrsraum in Lemgo. An seinem Fahrzeug befestigten Unbekannte ein Strafticket wegen angeblichen Falschparkens einer Firma, die 39,90 Euro forderte und einen QR-Code zur Bezahlung beifügte. Da die Ahndung von Parkverstößen im öffentlichen Parkraum Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, geht die Polizei von einem Betrug aus. Zahlungsaufforderungen von Firmen sind nur bei Privatparkplätzen zulässig, nicht im öffentlichen Verkehrsraum. #Betrug
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