Am 21.08.2026 gegen 01:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 25-jährigen Ukrainer auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Hünxe. Der Abgleich seiner Personalien ergab einen Fahndungstreffer der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Der Mann war wegen eines Verkehrsdeliktes zu einer Zahlung von 30 Euro aufgefordert worden, der er nicht nachgekommen war, sodass die Staatsanwaltschaft eine Erzwingungshaft von 1 Tag angeordnet hatte. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe plus Kosten in Höhe von insgesamt 69 Euro konnte er die Haft abwenden. Bei der weiteren Überprüfung stellten die Beamten fest, dass an dem Kraftfahrzeug Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges angebracht waren. Das Fahrzeug war weder zugelassen noch verfügte es über den erforderlichen Versicherungsschutz. Des Weiteren konnte der Fahrer keinen Führerschein vorlegen. Der Mann wird sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs und des Führens eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung verantworten. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise, jedoch nicht das Fahren, gestattet. #Sexualdelikt #Drogen
Am 21.08.2026 gegen 01:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei einen 25-jährigen Ukrainer auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Hünxe. Der Abgleich seiner Personalien ergab einen Fahndungstreffer der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Der Mann war wegen eines Verkehrsdeliktes zu einer Zahlung von 30 Euro aufgefordert worden, der er nicht nachgekommen war, sodass die Staatsanwaltschaft eine Erzwingungshaft von 1 Tag angeordnet hatte. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe plus Kosten in Höhe von insgesamt 69 Euro konnte er die Haft abwenden. Bei der weiteren Überprüfung stellten die Beamten fest, dass an dem Kraftfahrzeug Kennzeichen eines anderen Fahrzeuges angebracht waren. Das Fahrzeug war weder zugelassen noch verfügte es über den erforderlichen Versicherungsschutz. Des Weiteren konnte der Fahrer keinen Führerschein vorlegen. Der Mann wird sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, des Kennzeichenmissbrauchs und des Führens eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung verantworten. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise, jedoch nicht das Fahren, gestattet. #Sexualdelikt #Drogen
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