Am 02.08.2026 führte die Polizei in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr Motorrad-Schwerpunktkontrollen im Kreis Steinfurt durch, unter anderem an einer Kontrollstelle in Horstmar-Leer an der Straße 'Haltern'. Insgesamt wurden rund 130 Kradfahrer kontrolliert. Dabei wurden mehrere technisch veränderte oder mangelhafte Motorräder festgestellt: Vier Fahrer hatten die Abgasanlage unzulässig verändert, zwei hatten abgefahrene Reifen und drei hatten ihr Krad technisch unzulässig modifiziert. Alle neun Fahrer durften nur noch direkt zur Halteranschrift fahren; es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwei niederländische Fahrzeugführer zahlten vor Ort eine Sicherheitsleistung. Verwarngelder gab es unter anderem wegen nicht vorschriftsmäßiger Spiegel, Kennzeichenhalter, unzulässiger Fahrzeugteile und fehlender Reflektoren. Bei einem Motorradfahrer bestand der Verdacht auf Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln; ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Bei einem weiteren Motorrad wurde eine unzulässige Leistungssteigerung festgestellt, weshalb das Fahrzeug zur Begutachtung sichergestellt wurde; zudem war das Kennzeichen unlesbar angebracht, sodass ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet wurde. Insgesamt wurden zehn Bußgeldverfahren eingeleitet, 28 Verwarngelder erhoben und ein Strafverfahren eröffnet. #Sexualdelikt #Verkehrsdelikt
Am 02.08.2026 führte die Polizei in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr Motorrad-Schwerpunktkontrollen im Kreis Steinfurt durch, unter anderem an einer Kontrollstelle in Horstmar-Leer an der Straße 'Haltern'. Insgesamt wurden rund 130 Kradfahrer kontrolliert. Dabei wurden mehrere technisch veränderte oder mangelhafte Motorräder festgestellt: Vier Fahrer hatten die Abgasanlage unzulässig verändert, zwei hatten abgefahrene Reifen und drei hatten ihr Krad technisch unzulässig modifiziert. Alle neun Fahrer durften nur noch direkt zur Halteranschrift fahren; es wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwei niederländische Fahrzeugführer zahlten vor Ort eine Sicherheitsleistung. Verwarngelder gab es unter anderem wegen nicht vorschriftsmäßiger Spiegel, Kennzeichenhalter, unzulässiger Fahrzeugteile und fehlender Reflektoren. Bei einem Motorradfahrer bestand der Verdacht auf Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln; ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Bei einem weiteren Motorrad wurde eine unzulässige Leistungssteigerung festgestellt, weshalb das Fahrzeug zur Begutachtung sichergestellt wurde; zudem war das Kennzeichen unlesbar angebracht, sodass ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet wurde. Insgesamt wurden zehn Bußgeldverfahren eingeleitet, 28 Verwarngelder erhoben und ein Strafverfahren eröffnet. #Sexualdelikt #Verkehrsdelikt
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