Am 20.08.2026 gegen 15:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland einen 56-jährigen Polen als Beifahrer eines Autos. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als einem Monat verurteilt worden. Der Mann konnte den haftbefreienden Betrag von 5.180 Euro aufbringen und durfte seine Reise im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen. #Verkehrsdelikt
Am 20.08.2026 gegen 15:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Kontrollstelle an der Autobahn 280 auf der Rastanlage Bunderneuland einen 56-jährigen Polen als Beifahrer eines Autos. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlag. Er war zuvor gerichtlich wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von mehr als einem Monat verurteilt worden. Der Mann konnte den haftbefreienden Betrag von 5.180 Euro aufbringen und durfte seine Reise im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen. #Verkehrsdelikt
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