Prozess um geplanten Selbstmordanschlag
Am 25.08.2026 begann vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen zwei deutsche Staatsangehörige, Edis Z. (27) und Jiyan K. (19), die beschuldigt werden, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geplant zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wollten sie sich bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an Waffen ausbilden lassen und als 'Märtyrer der islamistischen Ideologie' sterben. Edis Z. soll spätestens seit Januar 2023 geplant haben, in Deutschland einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel oder einem Auto zu verüben. Die beiden wurden an den Flughäfen Hannover und Stuttgart festgenommen, als sie nach Beirut bzw. in die Türkei ausreisen wollten. Edis Z. äußerte vor Gericht Reue und bestritt einen konkreten Anschlagsplan. Das Urteil soll im Oktober fallen. #Terrorismus #Mord #Sprengung
Am 25.08.2026 begann vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess gegen zwei deutsche Staatsangehörige, Edis Z. (27) und Jiyan K. (19), die beschuldigt werden, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geplant zu haben. Laut Staatsanwaltschaft wollten sie sich bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an Waffen ausbilden lassen und als 'Märtyrer der islamistischen Ideologie' sterben. Edis Z. soll spätestens seit Januar 2023 geplant haben, in Deutschland einen Selbstmordanschlag mit einem Sprengstoffgürtel oder einem Auto zu verüben. Die beiden wurden an den Flughäfen Hannover und Stuttgart festgenommen, als sie nach Beirut bzw. in die Türkei ausreisen wollten. Edis Z. äußerte vor Gericht Reue und bestritt einen konkreten Anschlagsplan. Das Urteil soll im Oktober fallen. #Terrorismus #Mord #Sprengung
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Haftstrafen für Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle'
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
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Scharfe Bombe an Auto entdeckt
Am 23.08.2026 gegen 17:00 Uhr entdeckte ein Anwohner in Grasdorf (Kreis Holle) mehrere Kabel, die aus der Auspuffanlage eines Fahrzeugs hingen. Das Auto war nahe einem Fachwerkhaus geparkt, in dem sich ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb befindet. Die Polizei räumte den Bereich und sperrte ihn bis spät in die Nacht ab. Ein Sprengstoff-Entschärfer der Bundeses sich um eine scharfe Bombe handelte. Der Sprengsatz wurde auf einem Feld bei Grasdorf kontrolliert gesprengt. Die Ermittler suchten das Gelände mit einem Sprengstoffspürhund ab, fanden aber keine weiteren verdächtigen Gegenstände. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts und des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Das Auto wurde sichergestellt. #Mord #Sprengung
Am 23.08.2026 gegen 17:00 Uhr entdeckte ein Anwohner in Grasdorf (Kreis Holle) mehrere Kabel, die aus der Auspuffanlage eines Fahrzeugs hingen. Das Auto war nahe einem Fachwerkhaus geparkt, in dem sich ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb befindet. Die Polizei räumte den Bereich und sperrte ihn bis spät in die Nacht ab. Ein Sprengstoff-Entschärfer der Bundeses sich um eine scharfe Bombe handelte. Der Sprengsatz wurde auf einem Feld bei Grasdorf kontrolliert gesprengt. Die Ermittler suchten das Gelände mit einem Sprengstoffspürhund ab, fanden aber keine weiteren verdächtigen Gegenstände. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts und des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Das Auto wurde sichergestellt. #Mord #Sprengung
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Sprengvorrichtung an Fahrzeug entdeckt
Am 23.08.2026 gegen 16:45 Uhr meldete ein Anwohner im Holler Ortsteil Grasdorf einen verdächtigen Gegenstand an einem Fahrzeug. Bei der Überprüfung ergab sich der Verdacht einer unkonventionellen Sprengvorrichtung. Der Gefahrenbereich wurde geräumt und abgesperrt. Ein Delaborierer der Bundeses sich um eine Sprengvorrichtung handelte, die in der Nacht auf einem Feld bei Grasdorf kontrolliert gesprengt wurde. Ein Sprengstoffspürhund fand keine weiteren verdächtigen Gegenstände, die Sperrung wurde gegen Mitternacht aufgehoben. Das betroffene Fahrzeug wurde sichergestellt. Personen wurden nicht verletzt. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt sowie wegen des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. #Mord #Sprengung
Am 23.08.2026 gegen 16:45 Uhr meldete ein Anwohner im Holler Ortsteil Grasdorf einen verdächtigen Gegenstand an einem Fahrzeug. Bei der Überprüfung ergab sich der Verdacht einer unkonventionellen Sprengvorrichtung. Der Gefahrenbereich wurde geräumt und abgesperrt. Ein Delaborierer der Bundeses sich um eine Sprengvorrichtung handelte, die in der Nacht auf einem Feld bei Grasdorf kontrolliert gesprengt wurde. Ein Sprengstoffspürhund fand keine weiteren verdächtigen Gegenstände, die Sperrung wurde gegen Mitternacht aufgehoben. Das betroffene Fahrzeug wurde sichergestellt. Personen wurden nicht verletzt. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf ein versuchtes Tötungsdelikt sowie wegen des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. #Mord #Sprengung
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19-Jähriger Deutscher wegen Terrorverdachts in U-Haft
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Mutmaßlicher Rädelsführer in U-Haft
Am 17.03.2026 wurde ein junger Mann festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und als mutmaßlicher Rädelsführer Menschen zu Straftaten bewegt zu haben. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten, und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Zudem soll er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch eines Kindes, bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen, und der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 17.03.2026 wurde ein junger Mann festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und als mutmaßlicher Rädelsführer Menschen zu Straftaten bewegt zu haben. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten, und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Zudem soll er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch eines Kindes, bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen, und der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Ermittlungen gegen Kai M. wegen terroristischer Vereinigung übernommen
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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