Am 24.08.2026 gegen Vormittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke einen 28-jährigen französischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer unterwegs war. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein seit zwei Jahren bestehender Haftbefehl vorlag. Er war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1779 Euro verurteilt worden, hatte diese jedoch nicht bezahlt und auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten. Da der Gesuchte an einem Bankautomaten nur einen Teil der Schulden abheben konnte, verständigte er seine Ehefrau, die den Restbetrag von 1000 Euro vorbeibrachte. Dadurch konnte eine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindert werden. #Koerperverletzung
Am 24.08.2026 gegen Vormittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke einen 28-jährigen französischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer unterwegs war. Die Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein seit zwei Jahren bestehender Haftbefehl vorlag. Er war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1779 Euro verurteilt worden, hatte diese jedoch nicht bezahlt und auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht angetreten. Da der Gesuchte an einem Bankautomaten nur einen Teil der Schulden abheben konnte, verständigte er seine Ehefrau, die den Restbetrag von 1000 Euro vorbeibrachte. Dadurch konnte eine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindert werden. #Koerperverletzung
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