Am 11.08.2026 gegen 00:30 Uhr beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung an der Hafenstraße in Münster einen Kleinkraftradfahrer zu kontrollieren, der ihnen auf Höhe der Engelstraße ohne Helm und ohne Licht entgegenkam. Der 16-jährige Fahrer aus Münster reagierte nicht auf die Haltesignale und flüchtete in die Engelstraße, entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße, bis in eine Baustelle. Dort ließ er den Roller zurück und versuchte zu Fuß in Richtung Brockhoffstraße zu fliehen, wo die Beamten ihn einholen konnten. Der Jugendliche gab an, den Roller kurz zuvor erworben zu haben. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er keine Fahrerlaubnis besaß und vor der Fahrt Alkohol getrunken hatte; ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab rund 0,7 Promille. Er gab an, in der Engelstraße allein mit dem Roller verunfallt zu sein, wobei er leicht verletzt wurde und Sachschaden am Kleinkraftrad entstand. Die Beamten informierten die Erziehungsberechtigten. Auf ihn kommt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu. Da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden konnten, wurde der Roller sichergestellt.
#Verkehrsdelikt
Am 11.08.2026 gegen 00:30 Uhr beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung an der Hafenstraße in Münster einen Kleinkraftradfahrer zu kontrollieren, der ihnen auf Höhe der Engelstraße ohne Helm und ohne Licht entgegenkam. Der 16-jährige Fahrer aus Münster reagierte nicht auf die Haltesignale und flüchtete in die Engelstraße, entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße, bis in eine Baustelle. Dort ließ er den Roller zurück und versuchte zu Fuß in Richtung Brockhoffstraße zu fliehen, wo die Beamten ihn einholen konnten. Der Jugendliche gab an, den Roller kurz zuvor erworben zu haben. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass er keine Fahrerlaubnis besaß und vor der Fahrt Alkohol getrunken hatte; ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab rund 0,7 Promille. Er gab an, in der Engelstraße allein mit dem Roller verunfallt zu sein, wobei er leicht verletzt wurde und Sachschaden am Kleinkraftrad entstand. Die Beamten informierten die Erziehungsberechtigten. Auf ihn kommt ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr zu. Da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt werden konnten, wurde der Roller sichergestellt. #Verkehrsdelikt