Am 27.08.2026 gegen Morgen kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn einen Pkw mit Schweizer Zulassung. Der 38-jährige Fahrer wies sich mit seinem Schweizer Aufenthaltstitel aus. Sein Beifahrer, ein somalischer Staatsangehöriger, zeigte auf seinem Smartphone das Foto eines Scans eines abgelaufenen Schweizer Aufenthaltstitels vor. Bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Lichtbild nicht mit dem Beifahrer übereinstimmte. Eine Abfrage bei den Schweizer Behörden bestätigte den Täuschungsversuch. Gegen den Beifahrer wurde ein Strafverfahren wegen Ausweismissbrauchs und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, der Fahrer muss sich wegen Beihilfe verantworten. Nach Eröffnung einer dreijährigen Einreisesperre wurde der Beifahrer in die Schweiz zurückgewiesen. #Sexualdelikt
Am 27.08.2026 gegen Morgen kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Rheinfelden-Autobahn einen Pkw mit Schweizer Zulassung. Der 38-jährige Fahrer wies sich mit seinem Schweizer Aufenthaltstitel aus. Sein Beifahrer, ein somalischer Staatsangehöriger, zeigte auf seinem Smartphone das Foto eines Scans eines abgelaufenen Schweizer Aufenthaltstitels vor. Bei der Überprüfung stellten die Einsatzkräfte fest, dass das Lichtbild nicht mit dem Beifahrer übereinstimmte. Eine Abfrage bei den Schweizer Behörden bestätigte den Täuschungsversuch. Gegen den Beifahrer wurde ein Strafverfahren wegen Ausweismissbrauchs und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, der Fahrer muss sich wegen Beihilfe verantworten. Nach Eröffnung einer dreijährigen Einreisesperre wurde der Beifahrer in die Schweiz zurückgewiesen. #Sexualdelikt
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