Exhibitionist an der Stahringer Straße
Am 01.09.2026 gegen 08:25 Uhr war eine 43-jährige Frau auf dem Fußweg zwischen dem Solarpark Brandbühl und der Unterführung nach Reute in der Stahringer Straße in Radolfzell-Böhringen unterwegs. Dabei begegnete ihr ein unbekannter Mann, der zunächst an ihr vorbeiging, ihr dann jedoch hinterherrief. Als die Frau sich daraufhin umdrehte, manipulierte der Mann an seinem Glied. Anschließend flüchtete der Unbekannte in Richtung der Unterführung nach Reute. Der Täter wird als schlank, mit dunklen Haaren, dunklen Augen, dunklerem Hautton und etwa 18 Jahre alt beschrieben. Die Polizei sucht Zeugen, die den Mann ebenfalls beobachtet haben. #Sexualdelikt
Am 01.09.2026 gegen 08:25 Uhr war eine 43-jährige Frau auf dem Fußweg zwischen dem Solarpark Brandbühl und der Unterführung nach Reute in der Stahringer Straße in Radolfzell-Böhringen unterwegs. Dabei begegnete ihr ein unbekannter Mann, der zunächst an ihr vorbeiging, ihr dann jedoch hinterherrief. Als die Frau sich daraufhin umdrehte, manipulierte der Mann an seinem Glied. Anschließend flüchtete der Unbekannte in Richtung der Unterführung nach Reute. Der Täter wird als schlank, mit dunklen Haaren, dunklen Augen, dunklerem Hautton und etwa 18 Jahre alt beschrieben. Die Polizei sucht Zeugen, die den Mann ebenfalls beobachtet haben. #Sexualdelikt
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Unbekannter Exhibitionist belästigt Joggerin
Am 27.08.2026 gegen 15:30 Uhr kam es auf einem Feldweg zwischen Alsheim und Guntersblum zu einer exhibitionistischen Handlung zum Nachteil einer Joggerin. Ein bislang unbekannter Täter fuhr mit einem schwarzen E-Scooter an der Joggerin vorbei, drehte um und fuhr ihr hinterher. Dabei versuchte er, die Frau anzusprechen. Schließlich stellte er sich ihr in den Weg, entblößte sein Genital und flüchtete anschließend mit seinem E-Scooter in Richtung Alsheim. Der Täter wird als kleiner als 170 cm, schlank, mit braunen Haaren und braunem langem Vollbart beschrieben. Er trug einen schwarzen Hoodie und eine schwarze Jogginghose, ist etwa 30-35 Jahre alt und sprach akzentfreies Deutsch. Die Kriminalpolizei Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. #Sexualdelikt
Am 27.08.2026 gegen 15:30 Uhr kam es auf einem Feldweg zwischen Alsheim und Guntersblum zu einer exhibitionistischen Handlung zum Nachteil einer Joggerin. Ein bislang unbekannter Täter fuhr mit einem schwarzen E-Scooter an der Joggerin vorbei, drehte um und fuhr ihr hinterher. Dabei versuchte er, die Frau anzusprechen. Schließlich stellte er sich ihr in den Weg, entblößte sein Genital und flüchtete anschließend mit seinem E-Scooter in Richtung Alsheim. Der Täter wird als kleiner als 170 cm, schlank, mit braunen Haaren und braunem langem Vollbart beschrieben. Er trug einen schwarzen Hoodie und eine schwarze Jogginghose, ist etwa 30-35 Jahre alt und sprach akzentfreies Deutsch. Die Kriminalpolizei Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. #Sexualdelikt
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Gastarbeiter missbrauchte zehnjähriges Mädchen
Am 03.09.2026 verurteilte das Landesgericht Wels einen 38-jährigen Tunesier wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu zwei Jahren unbedingter Haft. Der Mann hatte Ende Mai 2026 in zwei aufeinanderfolgenden Nächten ein zehnjähriges Mädchen auf einem Bauernhof im Bezirk Grieskirchen sexuell missbraucht. Das Mädchen war dort zu Gast gewesen; ihr Zimmer grenzte an das des Täters. Das Opfer vertraute sich seiner Mutter an, woraufhin der Tunesier festgenommen wurde. Der zuvor in Österreich unbescholtene Mann gestand die Taten. Zudem muss er dem Mädchen ein Teilschmerzengeld von 5000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Sexualdelikt
Am 03.09.2026 verurteilte das Landesgericht Wels einen 38-jährigen Tunesier wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen zu zwei Jahren unbedingter Haft. Der Mann hatte Ende Mai 2026 in zwei aufeinanderfolgenden Nächten ein zehnjähriges Mädchen auf einem Bauernhof im Bezirk Grieskirchen sexuell missbraucht. Das Mädchen war dort zu Gast gewesen; ihr Zimmer grenzte an das des Täters. Das Opfer vertraute sich seiner Mutter an, woraufhin der Tunesier festgenommen wurde. Der zuvor in Österreich unbescholtene Mann gestand die Taten. Zudem muss er dem Mädchen ein Teilschmerzengeld von 5000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Sexualdelikt
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Jugendlicher zu vier Jahren Haft verurteilt
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche in 20 Fällen im sogenannten "Com-Netzwerk" auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt hat, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Webcam zu nötigen. Er wurde insbesondere wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in mittelbarer Täterschaft, verurteilt. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung an homosexuellen Männern schuldig gesprochen, die er über Dating-Portale unter falschem Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Eine Kooperation mit dem gesondert verfolgten "White Tiger" stellte die Jugendkammer nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche in 20 Fällen im sogenannten "Com-Netzwerk" auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt hat, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Webcam zu nötigen. Er wurde insbesondere wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in mittelbarer Täterschaft, verurteilt. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung an homosexuellen Männern schuldig gesprochen, die er über Dating-Portale unter falschem Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Eine Kooperation mit dem gesondert verfolgten "White Tiger" stellte die Jugendkammer nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
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18-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen verurteilt. Das Gericht sah 20 Fälle im sogenannten Com-Netzwerk als erwiesen an. Der Verurteilte soll auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt haben, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen zu nötigen. Dabei soll er teils allein, teils mit anderen gemeinschaftlich gehandelt haben. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung verurteilt, da er homosexuelle Männer über Dating-Portale unter einem falschen Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Die Jugendstrafe beträgt vier Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Am 02.09.2026 hat das Landgericht Hamburg einen 18-jährigen Angeklagten wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen verurteilt. Das Gericht sah 20 Fälle im sogenannten Com-Netzwerk als erwiesen an. Der Verurteilte soll auf insgesamt sieben Mädchen eingewirkt und sie unter Druck gesetzt haben, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen zu nötigen. Dabei soll er teils allein, teils mit anderen gemeinschaftlich gehandelt haben. Zudem wurde er wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung verurteilt, da er homosexuelle Männer über Dating-Portale unter einem falschen Namen zu Treffen gelockt und dort unvermittelt angegriffen haben soll. Die Jugendstrafe beträgt vier Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
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Missbräuchlicher Notruf: Scheunenbrand vorgetäuscht
Am 02.09.2026 wurde über den Notruf der Rettungsleitstelle ein Scheunenbrand in Reuth gemeldet. Bei der Überprüfung durch die Einsatzkräfte konnte jedoch kein Brand festgestellt werden. Es ergaben sich Hinweise, dass der Notruf missbräuchlich abgesetzt wurde. Im Einsatz befanden sich die Feuerwehren Reuth, Jünkerath, Olzheim, Schönfeld, Ormont und Stadtkyll mit etwa 40 Einsatzkräften sowie sechs Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Den Anrufer erwartet ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen. #Sexualdelikt
Am 02.09.2026 wurde über den Notruf der Rettungsleitstelle ein Scheunenbrand in Reuth gemeldet. Bei der Überprüfung durch die Einsatzkräfte konnte jedoch kein Brand festgestellt werden. Es ergaben sich Hinweise, dass der Notruf missbräuchlich abgesetzt wurde. Im Einsatz befanden sich die Feuerwehren Reuth, Jünkerath, Olzheim, Schönfeld, Ormont und Stadtkyll mit etwa 40 Einsatzkräften sowie sechs Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Prüm. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Den Anrufer erwartet ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen. #Sexualdelikt
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Masseur nach sexuellem Übergriff verurteilt
Am 20.05.2025 soll ein selbstständiger Masseur (54) während einer Behandlung eine junge Frau sexuell missbraucht haben. Er benutzte ein Massage-Gerät im Intimbereich des Opfers, entblößte sich und legte sich auf die Frau. Als diese sich wehrte, ließ er von ihr ab. Das Opfer erlitt eine Anpassungsstörung als Folge der Tat. Am 02.09.2026 wurde der Angeklagte am Landesgericht Salzburg wegen Vergehen der sexuellen Selbstbestimmung, sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Opfer erhielt 6000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
Am 20.05.2025 soll ein selbstständiger Masseur (54) während einer Behandlung eine junge Frau sexuell missbraucht haben. Er benutzte ein Massage-Gerät im Intimbereich des Opfers, entblößte sich und legte sich auf die Frau. Als diese sich wehrte, ließ er von ihr ab. Das Opfer erlitt eine Anpassungsstörung als Folge der Tat. Am 02.09.2026 wurde der Angeklagte am Landesgericht Salzburg wegen Vergehen der sexuellen Selbstbestimmung, sexueller Belästigung und schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Opfer erhielt 6000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Sexualdelikt #Koerperverletzung
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