Am 15.02.2007 verurteilte das Landgericht Mannheim den 67-jährigen Deutsch-Kanadier Ernst Zündel wegen Volksverhetzung in 14 Fällen in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe. Das Gericht ordnete an, dass die Strafe nicht nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt werden darf. Die zweijährige Abschiebehaft in Kanada wird nicht angerechnet. Zündel hatte im Internet, in Rundbriefen und einschlägigen Publikationen den Holocaust geleugnet. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen bezeichnete Zündel als „gefährlichen politischen Agitator, Hetzer und Brandredner“. Zündel sitzt seit dem 1. März 2005 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Seine Anwälte kündigten Revision. #Extremismus #Beleidigung
Am 15.02.2007 verurteilte das Landgericht Mannheim den 67-jährigen Deutsch-Kanadier Ernst Zündel wegen Volksverhetzung in 14 Fällen in Tateinheit mit Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe. Das Gericht ordnete an, dass die Strafe nicht nach Verbüßung von zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt werden darf. Die zweijährige Abschiebehaft in Kanada wird nicht angerechnet. Zündel hatte im Internet, in Rundbriefen und einschlägigen Publikationen den Holocaust geleugnet. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen bezeichnete Zündel als „gefährlichen politischen Agitator, Hetzer und Brandredner“. Zündel sitzt seit dem 1. März 2005 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. Seine Anwälte kündigten Revision. #Extremismus #Beleidigung
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