Am 23.08.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Kräfte der Bundeszollverwaltung ein Kraftfahrzeug mit polnischer Zulassung am Grenzübergang in Grenzach. Bei der Überprüfung der Beifahrerin stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl fest. Die 43-jährige rumänische Staatsangehörige war 2018 wegen Raubes sowie Körperverletzungsdelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Im Jahr 2019 erfolgte die Abschiebung in ihr Heimatland. Da von der Verurteilung noch 321 Tage zu vollstrecken waren, erfolgte die Übergabe an die Bundespolizei. Anschließend wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nach der Haft droht der Frau die erneute Abschiebung in ihr Heimatland. #Koerperverletzung
Am 23.08.2026 gegen 20:00 Uhr kontrollierten Kräfte der Bundeszollverwaltung ein Kraftfahrzeug mit polnischer Zulassung am Grenzübergang in Grenzach. Bei der Überprüfung der Beifahrerin stellten die Beamten einen offenen Haftbefehl fest. Die 43-jährige rumänische Staatsangehörige war 2018 wegen Raubes sowie Körperverletzungsdelikten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Im Jahr 2019 erfolgte die Abschiebung in ihr Heimatland. Da von der Verurteilung noch 321 Tage zu vollstrecken waren, erfolgte die Übergabe an die Bundespolizei. Anschließend wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nach der Haft droht der Frau die erneute Abschiebung in ihr Heimatland. #Koerperverletzung
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