Am 06.06.2025 gegen 10:55 Uhr löste die Polizei eine nicht angemeldete 'Free Palestine'-Versammlung am Innsbrucker Rennweg auf. Zuvor waren rund zehn Personen in das ORF-Gebäude eingedrungen, einige gelangten bis auf das Dach, skandierten mit einem Megafon und verteilten Flugblätter. Eine Teilnehmerin in einem weißen Overall mit Gesichtstuch (Kufiya) blieb trotz der Auflösung bis 11:15 Uhr und wurde festgenommen. Beim Abtransport leistete sie passiven Widerstand und verweigerte die Bekanntgabe ihrer Identität; um 20:40 Uhr wurde sie freigelassen. Gegen die verhängten Geldstrafen von jeweils 180 Euro legte sie Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht Tirol reduzierte die Strafe wegen Nichtbefolgens der Versammlungsauflösung unter Anrechnung der Vorhaft auf 140,58 Euro, die Ersatzfreiheitsstrafe wurde von zehn Tagen und zwölf Stunden auf einen Tag und 19 Stunden herabgesetzt. Die Geldstrafe für die verbotene Vermummung entfiel, weil das Gesichtstuch erst nach der Auflösung der Versammlung festgestellt wurde. Ihr Einwand einer 'Notstandslage' drang vor Gericht nicht durch. #Vermummungsverbot
Am 06.06.2025 gegen 10:55 Uhr löste die Polizei eine nicht angemeldete 'Free Palestine'-Versammlung am Innsbrucker Rennweg auf. Zuvor waren rund zehn Personen in das ORF-Gebäude eingedrungen, einige gelangten bis auf das Dach, skandierten mit einem Megafon und verteilten Flugblätter. Eine Teilnehmerin in einem weißen Overall mit Gesichtstuch (Kufiya) blieb trotz der Auflösung bis 11:15 Uhr und wurde festgenommen. Beim Abtransport leistete sie passiven Widerstand und verweigerte die Bekanntgabe ihrer Identität; um 20:40 Uhr wurde sie freigelassen. Gegen die verhängten Geldstrafen von jeweils 180 Euro legte sie Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht Tirol reduzierte die Strafe wegen Nichtbefolgens der Versammlungsauflösung unter Anrechnung der Vorhaft auf 140,58 Euro, die Ersatzfreiheitsstrafe wurde von zehn Tagen und zwölf Stunden auf einen Tag und 19 Stunden herabgesetzt. Die Geldstrafe für die verbotene Vermummung entfiel, weil das Gesichtstuch erst nach der Auflösung der Versammlung festgestellt wurde. Ihr Einwand einer 'Notstandslage' drang vor Gericht nicht durch. #Vermummungsverbot
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