Im Wiener Landl wird einem 58-jährigen Mann Wiederbetätigung, Tierquälerei und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Der Mann, der eine Topposition in der Gastronomie innehatte, ist geständig und schiebt die Taten auf Drogenkonsum. Videos zeigen ihn in SS-Uniform in seiner Wiener Wohnung, wo er Kleintiere brutal quälte und mit Springerstiefeln zerquetschte. Er soll eine Ratte lebend angenagelt, ihr die Füße abgeschnitten, sie ausgepeitscht und mit einer brennenden Zigarette gequält haben. Im Besitz des Mannes befanden sich tausende Kindesmissbrauchsdateien. Der Mann gibt an, er habe zu spät realisiert, dass er Hilfe brauche und dass es wie eine Sucht gewesen sei. Er habe alle zwei bis drei Monate Nager in einer Tierhandlung gekauft. Der Richter fragte, was er dabei empfunden habe, worauf der Angeklagte mit "Gar nichts" antwortete. Trotz der Schock-Dateien sprechen sich sowohl die psychiatrische Gutachterin als auch der Bewährungshelfer für eine bedingte Unterbringung aus. Die Geschworenen entschieden auf zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Unterbringung, nicht rechtskräftig. #Tierquälerei
Im Wiener Landl wird einem 58-jährigen Mann Wiederbetätigung, Tierquälerei und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Der Mann, der eine Topposition in der Gastronomie innehatte, ist geständig und schiebt die Taten auf Drogenkonsum. Videos zeigen ihn in SS-Uniform in seiner Wiener Wohnung, wo er Kleintiere brutal quälte und mit Springerstiefeln zerquetschte. Er soll eine Ratte lebend angenagelt, ihr die Füße abgeschnitten, sie ausgepeitscht und mit einer brennenden Zigarette gequält haben. Im Besitz des Mannes befanden sich tausende Kindesmissbrauchsdateien. Der Mann gibt an, er habe zu spät realisiert, dass er Hilfe brauche und dass es wie eine Sucht gewesen sei. Er habe alle zwei bis drei Monate Nager in einer Tierhandlung gekauft. Der Richter fragte, was er dabei empfunden habe, worauf der Angeklagte mit "Gar nichts" antwortete. Trotz der Schock-Dateien sprechen sich sowohl die psychiatrische Gutachterin als auch der Bewährungshelfer für eine bedingte Unterbringung aus. Die Geschworenen entschieden auf zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Unterbringung, nicht rechtskräftig. #Tierquälerei