• Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
    Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
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  • Am Mittwoch, 20. August 2025, ereignete sich gegen 19:50 Uhr ein Überfall auf eine Tankstelle in der Kiesstraße in Lauffen. Ein 25-jähriger Mann betrat die Tankstelle, bewaffnet mit einem Messer, und forderte die Kassiererin unter Vorhalt der Waffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Die Kassiererin händigte ihm eine geringe Summe aus, was den Täter jedoch nicht zufriedenstellte. Da die Kassiererin sich weigerte, mehr Geld auszuhändigen, rannte der Tatverdächtige hinter den Verkaufstresen. Nach einem Gerangel konnte die Kassiererin den Mann mit Pfefferspray in die Flucht schlagen. Außerhalb der Tankstelle bemerkten ein Vater mit seinem Sohn den flüchtenden Räuber, der mit dem Fahrrad entkam. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern gelang es ihnen, den Mann in einem nahegelegenen Park zu überwältigen, zu entwaffnen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der 25-jährige Deutsche wurde festgenommen und am Donnerstag, 21. August 2025, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und vollzogen; der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
    Am Mittwoch, 20. August 2025, ereignete sich gegen 19:50 Uhr ein Überfall auf eine Tankstelle in der Kiesstraße in Lauffen. Ein 25-jähriger Mann betrat die Tankstelle, bewaffnet mit einem Messer, und forderte die Kassiererin unter Vorhalt der Waffe zur Herausgabe von Bargeld auf. Die Kassiererin händigte ihm eine geringe Summe aus, was den Täter jedoch nicht zufriedenstellte. Da die Kassiererin sich weigerte, mehr Geld auszuhändigen, rannte der Tatverdächtige hinter den Verkaufstresen. Nach einem Gerangel konnte die Kassiererin den Mann mit Pfefferspray in die Flucht schlagen. Außerhalb der Tankstelle bemerkten ein Vater mit seinem Sohn den flüchtenden Räuber, der mit dem Fahrrad entkam. Gemeinsam mit zwei weiteren Männern gelang es ihnen, den Mann in einem nahegelegenen Park zu überwältigen, zu entwaffnen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Der 25-jährige Deutsche wurde festgenommen und am Donnerstag, 21. August 2025, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn vorgeführt. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und vollzogen; der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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  • Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
    Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
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  • Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
    Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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  • Am Montag, 18. August 2025, ereignete sich ein Betrug zum Nachteil eines 81-Jährigen durch falsche Bankmitarbeiter. Ein bislang unbekannter Täter gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und teilte dem 81-Jährigen mit, dass es Probleme mit seinem Konto gäbe. Er kündigte zudem einen Hausbesuch einer Bankmitarbeiterin an. Eine 31-jährige Tatverdächtige kam daraufhin zu dem 81-Jährigen nach Hause und führte eine angebliche Testüberweisung in Höhe von einem Euro durch. Tatsächlich überwies sie jedoch offenbar einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich. Anschließend verließ sie das Haus. Am Dienstag, 19. August 2025, meldete sich der unbekannte Täter erneut telefonisch bei dem 81-Jährigen und teilte mit, dass es bei der Testüberweisung zu einem Fehler gekommen sei. Er kündigte erneut einen Hausbesuch eines angeblichen Bankmitarbeiters an. Dem 81-Jährigen kamen daraufhin Zweifel, und er rief die Polizei. Nachdem es kurz darauf zu einem weiteren Treffen zwischen dem 81-Jährigen und einem 39-jährigen Tatverdächtigen kam, nahmen Beamte den 39-jährigen Tatverdächtigen vor Ort fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen nahmen Beamte der Kriminalpolizei Dillingen am Dienstag, 19. August 2025, die 31-jährige Tatverdächtige sowie zwei weitere Personen im Alter von 54 und 56 Jahren fest. Diese stehen ebenfalls im Verdacht, an der Tathandlung beteiligt gewesen zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden die 31-Jährige und der 39-Jährige am Mittwoch, 20. August 2025, einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 31-Jährigen sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 39-Jährigen und setzte diese in Vollzug. Die beiden befinden sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Der 54-Jährige und die 56-Jährige wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizei Dillingen hat die Ermittlungen wegen Betrugs gegen die vier Tatverdächtigen übernommen.
    Am Montag, 18. August 2025, ereignete sich ein Betrug zum Nachteil eines 81-Jährigen durch falsche Bankmitarbeiter. Ein bislang unbekannter Täter gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und teilte dem 81-Jährigen mit, dass es Probleme mit seinem Konto gäbe. Er kündigte zudem einen Hausbesuch einer Bankmitarbeiterin an. Eine 31-jährige Tatverdächtige kam daraufhin zu dem 81-Jährigen nach Hause und führte eine angebliche Testüberweisung in Höhe von einem Euro durch. Tatsächlich überwies sie jedoch offenbar einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich. Anschließend verließ sie das Haus. Am Dienstag, 19. August 2025, meldete sich der unbekannte Täter erneut telefonisch bei dem 81-Jährigen und teilte mit, dass es bei der Testüberweisung zu einem Fehler gekommen sei. Er kündigte erneut einen Hausbesuch eines angeblichen Bankmitarbeiters an. Dem 81-Jährigen kamen daraufhin Zweifel, und er rief die Polizei. Nachdem es kurz darauf zu einem weiteren Treffen zwischen dem 81-Jährigen und einem 39-jährigen Tatverdächtigen kam, nahmen Beamte den 39-jährigen Tatverdächtigen vor Ort fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen nahmen Beamte der Kriminalpolizei Dillingen am Dienstag, 19. August 2025, die 31-jährige Tatverdächtige sowie zwei weitere Personen im Alter von 54 und 56 Jahren fest. Diese stehen ebenfalls im Verdacht, an der Tathandlung beteiligt gewesen zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden die 31-Jährige und der 39-Jährige am Mittwoch, 20. August 2025, einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 31-Jährigen sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 39-Jährigen und setzte diese in Vollzug. Die beiden befinden sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Der 54-Jährige und die 56-Jährige wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizei Dillingen hat die Ermittlungen wegen Betrugs gegen die vier Tatverdächtigen übernommen.
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