• Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
    Am Abend des 11. August 2025 ereignete sich gegen 22:00 Uhr in der Wilhelm-Haas-Straße in Markgröningen eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Ein 24-jähriger Mann, der seit Freitagnachmittag, 22. August 2025, in Untersuchungshaft sitzt, steht im Verdacht, während dieses Streits aus noch unbekannter Ursache mehrfach eine Schusswaffe in Richtung der Kontrahenten abgefeuert zu haben. Nach bisherigem Kenntnisstand wurde niemand getroffen oder verletzt. Durch Zeugenaussagen geriet der 24-Jährige in den Fokus der Kriminalpolizei. Im Zuge weiterer, teilweise verdeckt geführter Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht gegen ihn. Am Montag, 18. August 2025, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags. Nachdem der flüchtige 24-Jährige im Ostalbkreis lokalisiert werden konnte, wurde er dort am Donnerstagabend, 21. August 2025, vorläufig festgenommen. Anschließend wurden seine Wohnung im Ostalbkreis und seine Wohnanschrift im Landkreis Ludwigsburg durchsucht. Am Freitagnachmittag, 22. August 2025, wurde der russische Staatsangehörige der zuständigen Haftrichterin beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Diese setzte den bereits erlassenen Haftbefehl in Vollzug und wies den 24-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Die Ermittlungen und insbesondere die Auswertung der als Beweismittel sichergestellten Gegenstände dauern an.
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  • Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
    Am Freitag, 22. August 2025, nahm die Bundespolizei an einer Grenzkontrollstelle auf der A8 eine gesuchte 70-jährige Kroatin fest. Die Festnahme erfolgte während einer Kontrolle in einem Fernreisebus. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorlag. Das Landgericht Stuttgart hatte sie 2004 wegen versuchten Mordes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Verurteilte muss nun noch eine Reststrafe von 1.521 Tagen in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen. Die Frau wurde am Freitag, 22. August 2025, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um ihre verbleibende Haftstrafe anzutreten.
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  • Am Montag, 18. August 2025, ereignete sich ein Betrug zum Nachteil eines 81-Jährigen durch falsche Bankmitarbeiter. Ein bislang unbekannter Täter gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und teilte dem 81-Jährigen mit, dass es Probleme mit seinem Konto gäbe. Er kündigte zudem einen Hausbesuch einer Bankmitarbeiterin an. Eine 31-jährige Tatverdächtige kam daraufhin zu dem 81-Jährigen nach Hause und führte eine angebliche Testüberweisung in Höhe von einem Euro durch. Tatsächlich überwies sie jedoch offenbar einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich. Anschließend verließ sie das Haus. Am Dienstag, 19. August 2025, meldete sich der unbekannte Täter erneut telefonisch bei dem 81-Jährigen und teilte mit, dass es bei der Testüberweisung zu einem Fehler gekommen sei. Er kündigte erneut einen Hausbesuch eines angeblichen Bankmitarbeiters an. Dem 81-Jährigen kamen daraufhin Zweifel, und er rief die Polizei. Nachdem es kurz darauf zu einem weiteren Treffen zwischen dem 81-Jährigen und einem 39-jährigen Tatverdächtigen kam, nahmen Beamte den 39-jährigen Tatverdächtigen vor Ort fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen nahmen Beamte der Kriminalpolizei Dillingen am Dienstag, 19. August 2025, die 31-jährige Tatverdächtige sowie zwei weitere Personen im Alter von 54 und 56 Jahren fest. Diese stehen ebenfalls im Verdacht, an der Tathandlung beteiligt gewesen zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden die 31-Jährige und der 39-Jährige am Mittwoch, 20. August 2025, einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 31-Jährigen sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 39-Jährigen und setzte diese in Vollzug. Die beiden befinden sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Der 54-Jährige und die 56-Jährige wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizei Dillingen hat die Ermittlungen wegen Betrugs gegen die vier Tatverdächtigen übernommen.
    Am Montag, 18. August 2025, ereignete sich ein Betrug zum Nachteil eines 81-Jährigen durch falsche Bankmitarbeiter. Ein bislang unbekannter Täter gab sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus und teilte dem 81-Jährigen mit, dass es Probleme mit seinem Konto gäbe. Er kündigte zudem einen Hausbesuch einer Bankmitarbeiterin an. Eine 31-jährige Tatverdächtige kam daraufhin zu dem 81-Jährigen nach Hause und führte eine angebliche Testüberweisung in Höhe von einem Euro durch. Tatsächlich überwies sie jedoch offenbar einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich. Anschließend verließ sie das Haus. Am Dienstag, 19. August 2025, meldete sich der unbekannte Täter erneut telefonisch bei dem 81-Jährigen und teilte mit, dass es bei der Testüberweisung zu einem Fehler gekommen sei. Er kündigte erneut einen Hausbesuch eines angeblichen Bankmitarbeiters an. Dem 81-Jährigen kamen daraufhin Zweifel, und er rief die Polizei. Nachdem es kurz darauf zu einem weiteren Treffen zwischen dem 81-Jährigen und einem 39-jährigen Tatverdächtigen kam, nahmen Beamte den 39-jährigen Tatverdächtigen vor Ort fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen nahmen Beamte der Kriminalpolizei Dillingen am Dienstag, 19. August 2025, die 31-jährige Tatverdächtige sowie zwei weitere Personen im Alter von 54 und 56 Jahren fest. Diese stehen ebenfalls im Verdacht, an der Tathandlung beteiligt gewesen zu sein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden die 31-Jährige und der 39-Jährige am Mittwoch, 20. August 2025, einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 31-Jährigen sowie wegen versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrugs gegen den 39-Jährigen und setzte diese in Vollzug. Die beiden befinden sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Der 54-Jährige und die 56-Jährige wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Kriminalpolizei Dillingen hat die Ermittlungen wegen Betrugs gegen die vier Tatverdächtigen übernommen.
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  • Am Samstag, den 9. August 2025, gegen 20:20 Uhr, wurde ein sechsjähriges Mädchen im Erlebnisbad Rust von einem Mann aus dem Innenbereich gelockt. Der Mann bot dem Kind seine Hilfe bei der Suche nach den Eltern an und begab sich mit ihr zu Fuß in ein angrenzendes Waldgebiet. Dort forderte er das Mädchen auf, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, und ließ sie anschließend alleine zurück. Gegen 22:20 Uhr wurde das Kind, nur in Badekleidung, von einem Zeugen in der Sportplatzstraße/Fabrikstraße in Grafenhausen aufgegriffen, etwa fünf Kilometer vom Freizeitbad entfernt. Die weiteren Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Freiburg und der Kriminalpolizei Offenburg geführt. Anfang der Woche geriet ein 31-jähriger Mann aus der Region in den Fokus der Ermittlungen. Am Dienstag wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg vom zuständigen Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung und ein Haftbefehl wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes erlassen. Der dringend Tatverdächtige konnte zunächst nicht festgenommen werden und wurde international gefahndet. Nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Europäischen Haftbefehls am Freitag, dem 15. August 2025, in Rumänien festgenommen und am Samstag, dem 16. August 2025, die Auslieferung durch das zuständige Gericht in Rumänien bewilligt worden war, wurde er am Donnerstag, dem 21. August 2025, an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt. Am Vormittag des 22. August 2025 wurde er dem Haftrichter des Amtsgerichts Freiburg vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der Ermittlungsgruppe "Niederwald" und die Untersuchungen der sichergestellten Spuren durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg dauern an. Wann Ergebnisse zu erwarten sind, ist derzeit unklar. Nach der Festnahme des 31-Jährigen am Freitagabend, dem 15. August 2025, in Rumänien dauern die Ermittlungen weiter an. Die Fahndungsmaßnahmen führten zu seiner Festnahme durch rumänische Einsatzkräfte. Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und rumänischen Behörden ermöglichte eine schnelle Vorführung vor einem Richter in Rumänien, der die Auslieferungshaft anordnete. Das Auslieferungsverfahren läuft zwischen den deutschen und rumänischen Justizbehörden. Nachdem die Videoaufnahmen gesichtet und als Beweismittel sichergestellt wurden, konnte nachvollzogen werden, dass sich der Tatverdächtige am Samstag, dem 9. August 2025, kurz nach 12 Uhr, im Freizeitbad aufhielt. Am Dienstag, dem 12. August 2025, erhielt die Kriminalpolizei durch einen Zeugen Hinweise zur Identität des Gesuchten und durchsuchte aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses dessen Wohnung. Der 31-Jährige war jedoch nicht anzutreffen und hatte sich vermutlich bereits nach Rumänien abgesetzt. Hinweise auf seinen Aufenthaltsort in Rumänien wurden Ende der Woche erlangt. Die Ermittlungsgruppe Niederwald arbeitet mit der Staatsanwaltschaft Freiburg an der Auswertung von Spuren, der Durchführung von Vernehmungen und der Rekonstruktion des Tathergangs. Zeugenhinweise sind bereits eingegangen. Der Beschuldigte soll sich gegen 20:30 Uhr "An der Rund" und gegen 20:50 Uhr im "Ettenheimer Weg" in Rust aufgehalten haben. Die Ermittler bitten weitere Zeugen, die am Samstagabend, dem 9. August 2025, den Tatverdächtigen in Begleitung eines Mädchens beobachtet haben, sich unter der Rufnummer 0781 21-2820 zu melden. Die Untersuchungen und Auswertungen der bislang sichergestellten Spuren durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg dauern weiterhin an. Wann diesbezüglich mit Ergebnissen zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen konnte der 31-jährige Verdächtige am Freitagabend, dem 15. August 2025, in Rumänien festgenommen werden. Durch die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg, dem Bundeskriminalamt, den rumänischen Sicherheitsbehörden und gezielten Fahndungsmaßnahmen gelang es dem Polizeipräsidium Offenburg, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen einzugrenzen. Aufgrund eines nationalen und internationalen Haftbefehls des Amtsgerichts Freiburg konnte er in den späten Abendstunden des 15. August 2025 festgenommen werden. Die Ermittlungsgruppe Niederwald führte die Fahndungsmaßnahmen zum Erfolg. Polizeipräsident Jürgen Rieger erklärte, dass alle Maßnahmen gegriffen hätten und sein Vertrauen in die Arbeit seiner Kollegen bestätigt wurde. Nachdem ein 6-jähriges Mädchen am Samstagabend, dem 9. August 2025, von einem Mann aus dem Freizeitbad gelockt und zu sexuellen Handlungen aufgefordert wurde, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung. Zunächst gab es Hinweise auf einen anderen möglichen Tatverdächtigen, der am Sonntag, dem 10. August 2025, nicht angetroffen werden konnte. Am Montag, dem 11. August 2025, schloss man ihn als Täter aus. Weitere Auswertungen von Bild- und Videomaterial führten zu neuen Erkenntnissen über einen Zeugen, der am Dienstag, dem 12. August 2025, vernommen wurde. Die Ermittler erhielten Hinweise zur Identität des 31-jährigen Tatverdächtigen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde ein Durchsuchungsbeschluss und ein Haftbefehl erwirkt. Bei der Wohnungsdurchsuchung am späten Dienstagnachmittag wurden Kleidungsstücke sichergestellt. Der 31-Jährige war nicht in seiner Wohnung, sein Reisepass fehlte, weshalb er international zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Er könnte sich nach Rumänien abgesetzt haben. Polizeipräsident Jürgen Rieger betonte die hervorragende Arbeit seiner Kollegen und die Ausschöpfung aller Möglichkeiten. Der mutmaßliche Tatverdächtige ist schlank, hat kurze schwarze Haare und einen schwarzen Vollbart. Er könnte Raucher sein. Sein Aussehen könnte sich verändert haben. Der 31-Jährige war bereits wegen Diebstahls und Erschleichen von Leistungen polizeilich bekannt, nicht jedoch wegen Sexualdelikten. Die Kripo Offenburg steht in Kontakt mit den Eltern des Kindes. Die Polizei versucht, den Laufweg des Mädchens zu rekonstruieren. Es wurde etwa fünf Kilometer vom Freizeitbad entfernt in Grafenhausen aufgegriffen. Die Ermittler möchten wissen, wer das Mädchen ab Verlassen des Freizeitbades bis zum Auffinden durch den Zeugen in Grafenhausen, Ecke Sportplatz-/Fabrikstraße (ca. 22:20 Uhr), gesehen hat. Hinweistelefon: 0781 21-2820.
    Am Samstag, den 9. August 2025, gegen 20:20 Uhr, wurde ein sechsjähriges Mädchen im Erlebnisbad Rust von einem Mann aus dem Innenbereich gelockt. Der Mann bot dem Kind seine Hilfe bei der Suche nach den Eltern an und begab sich mit ihr zu Fuß in ein angrenzendes Waldgebiet. Dort forderte er das Mädchen auf, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, und ließ sie anschließend alleine zurück. Gegen 22:20 Uhr wurde das Kind, nur in Badekleidung, von einem Zeugen in der Sportplatzstraße/Fabrikstraße in Grafenhausen aufgegriffen, etwa fünf Kilometer vom Freizeitbad entfernt. Die weiteren Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft Freiburg und der Kriminalpolizei Offenburg geführt. Anfang der Woche geriet ein 31-jähriger Mann aus der Region in den Fokus der Ermittlungen. Am Dienstag wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg vom zuständigen Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung und ein Haftbefehl wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes erlassen. Der dringend Tatverdächtige konnte zunächst nicht festgenommen werden und wurde international gefahndet. Nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Europäischen Haftbefehls am Freitag, dem 15. August 2025, in Rumänien festgenommen und am Samstag, dem 16. August 2025, die Auslieferung durch das zuständige Gericht in Rumänien bewilligt worden war, wurde er am Donnerstag, dem 21. August 2025, an die deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt. Am Vormittag des 22. August 2025 wurde er dem Haftrichter des Amtsgerichts Freiburg vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der Ermittlungsgruppe "Niederwald" und die Untersuchungen der sichergestellten Spuren durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg dauern an. Wann Ergebnisse zu erwarten sind, ist derzeit unklar. Nach der Festnahme des 31-Jährigen am Freitagabend, dem 15. August 2025, in Rumänien dauern die Ermittlungen weiter an. Die Fahndungsmaßnahmen führten zu seiner Festnahme durch rumänische Einsatzkräfte. Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und rumänischen Behörden ermöglichte eine schnelle Vorführung vor einem Richter in Rumänien, der die Auslieferungshaft anordnete. Das Auslieferungsverfahren läuft zwischen den deutschen und rumänischen Justizbehörden. Nachdem die Videoaufnahmen gesichtet und als Beweismittel sichergestellt wurden, konnte nachvollzogen werden, dass sich der Tatverdächtige am Samstag, dem 9. August 2025, kurz nach 12 Uhr, im Freizeitbad aufhielt. Am Dienstag, dem 12. August 2025, erhielt die Kriminalpolizei durch einen Zeugen Hinweise zur Identität des Gesuchten und durchsuchte aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses dessen Wohnung. Der 31-Jährige war jedoch nicht anzutreffen und hatte sich vermutlich bereits nach Rumänien abgesetzt. Hinweise auf seinen Aufenthaltsort in Rumänien wurden Ende der Woche erlangt. Die Ermittlungsgruppe Niederwald arbeitet mit der Staatsanwaltschaft Freiburg an der Auswertung von Spuren, der Durchführung von Vernehmungen und der Rekonstruktion des Tathergangs. Zeugenhinweise sind bereits eingegangen. Der Beschuldigte soll sich gegen 20:30 Uhr "An der Rund" und gegen 20:50 Uhr im "Ettenheimer Weg" in Rust aufgehalten haben. Die Ermittler bitten weitere Zeugen, die am Samstagabend, dem 9. August 2025, den Tatverdächtigen in Begleitung eines Mädchens beobachtet haben, sich unter der Rufnummer 0781 21-2820 zu melden. Die Untersuchungen und Auswertungen der bislang sichergestellten Spuren durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg dauern weiterhin an. Wann diesbezüglich mit Ergebnissen zu rechnen ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Nach intensiven Fahndungsmaßnahmen konnte der 31-jährige Verdächtige am Freitagabend, dem 15. August 2025, in Rumänien festgenommen werden. Durch die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg, dem Bundeskriminalamt, den rumänischen Sicherheitsbehörden und gezielten Fahndungsmaßnahmen gelang es dem Polizeipräsidium Offenburg, den Aufenthaltsort des Tatverdächtigen einzugrenzen. Aufgrund eines nationalen und internationalen Haftbefehls des Amtsgerichts Freiburg konnte er in den späten Abendstunden des 15. August 2025 festgenommen werden. Die Ermittlungsgruppe Niederwald führte die Fahndungsmaßnahmen zum Erfolg. Polizeipräsident Jürgen Rieger erklärte, dass alle Maßnahmen gegriffen hätten und sein Vertrauen in die Arbeit seiner Kollegen bestätigt wurde. Nachdem ein 6-jähriges Mädchen am Samstagabend, dem 9. August 2025, von einem Mann aus dem Freizeitbad gelockt und zu sexuellen Handlungen aufgefordert wurde, laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Vergewaltigung. Zunächst gab es Hinweise auf einen anderen möglichen Tatverdächtigen, der am Sonntag, dem 10. August 2025, nicht angetroffen werden konnte. Am Montag, dem 11. August 2025, schloss man ihn als Täter aus. Weitere Auswertungen von Bild- und Videomaterial führten zu neuen Erkenntnissen über einen Zeugen, der am Dienstag, dem 12. August 2025, vernommen wurde. Die Ermittler erhielten Hinweise zur Identität des 31-jährigen Tatverdächtigen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg wurde ein Durchsuchungsbeschluss und ein Haftbefehl erwirkt. Bei der Wohnungsdurchsuchung am späten Dienstagnachmittag wurden Kleidungsstücke sichergestellt. Der 31-Jährige war nicht in seiner Wohnung, sein Reisepass fehlte, weshalb er international zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Er könnte sich nach Rumänien abgesetzt haben. Polizeipräsident Jürgen Rieger betonte die hervorragende Arbeit seiner Kollegen und die Ausschöpfung aller Möglichkeiten. Der mutmaßliche Tatverdächtige ist schlank, hat kurze schwarze Haare und einen schwarzen Vollbart. Er könnte Raucher sein. Sein Aussehen könnte sich verändert haben. Der 31-Jährige war bereits wegen Diebstahls und Erschleichen von Leistungen polizeilich bekannt, nicht jedoch wegen Sexualdelikten. Die Kripo Offenburg steht in Kontakt mit den Eltern des Kindes. Die Polizei versucht, den Laufweg des Mädchens zu rekonstruieren. Es wurde etwa fünf Kilometer vom Freizeitbad entfernt in Grafenhausen aufgegriffen. Die Ermittler möchten wissen, wer das Mädchen ab Verlassen des Freizeitbades bis zum Auffinden durch den Zeugen in Grafenhausen, Ecke Sportplatz-/Fabrikstraße (ca. 22:20 Uhr), gesehen hat. Hinweistelefon: 0781 21-2820.
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  • Am Donnerstagabend, dem 21. August 2025, gegen 20:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Mannheimer Hauptbahnhof einen 37-jährigen tunesischen Staatsangehörigen routinemäßig. Der Mann legte zwei italienische Identitätsdokumente vor, die offensichtliche Fälschungsmerkmale aufwiesen. Die Überprüfung durch die Beamten bestätigte den Verdacht der Fälschung. Sie nahmen den Mann daraufhin vorläufig fest und brachten ihn zur Wache am Hauptbahnhof. Mithilfe polizeilicher Fahndungshilfsmittel stellten die Beamten die wahre Identität des Mannes fest. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab drei offene Haftbefehle, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Diebstahls. Der Mann hätte eine Haftstrafe durch die Zahlung einer Geldstrafe von 6220 Euro abwenden können, konnte diese Summe jedoch nicht aufbringen und wurde deshalb einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Den 37-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und Urkundenfälschung.
    Am Donnerstagabend, dem 21. August 2025, gegen 20:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Mannheimer Hauptbahnhof einen 37-jährigen tunesischen Staatsangehörigen routinemäßig. Der Mann legte zwei italienische Identitätsdokumente vor, die offensichtliche Fälschungsmerkmale aufwiesen. Die Überprüfung durch die Beamten bestätigte den Verdacht der Fälschung. Sie nahmen den Mann daraufhin vorläufig fest und brachten ihn zur Wache am Hauptbahnhof. Mithilfe polizeilicher Fahndungshilfsmittel stellten die Beamten die wahre Identität des Mannes fest. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab drei offene Haftbefehle, unter anderem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Diebstahls. Der Mann hätte eine Haftstrafe durch die Zahlung einer Geldstrafe von 6220 Euro abwenden können, konnte diese Summe jedoch nicht aufbringen und wurde deshalb einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Den 37-Jährigen erwarten nun Strafanzeigen wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und Urkundenfälschung.
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