• Syrer attackiert Kanzleramt mit Stein und Fäkalien
    Am 12.01.2025 gegen 11:45 Uhr erschien ein 48-jähriger Syrer an der Pforte des Bundeskanzleramts in Berlin. Nachdem er den Beamten zugewinkt hatte, schleuderte er eine Tüte gegen die Fassade des Wachgebäudes, die einen Stein und Fäkalien enthielt. Dabei splitterte ein Stück der Mauer ab. Bundespolizisten stellten den Mann und übergaben ihn der Berliner Polizei. Der Verdächtige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, es laufen Ermittlungen wegen Sachbeschädigung. Bereits am Freitag, 10.01.2025, hatte derselbe Mann mit einem Pflasterstein eine Scheibe an der Pforte des Bundesinnenministeriums beschädigt, nachdem er verlangt hatte, mit Bundeskanzler Olaf Scholz zu sprechen. Er äußerte sich über die Lage in Gaza und sprach von einem „Genozid“. Nach der Abweisung warf er den Stein auf eine Scheibe, die beschädigt wurde. Auch damals wurde er festgenommen und nach Personalienfeststellung entlassen. Geprüft wird, ob der Staatsschutz die Ermittlungen übernimmt. #Körperverletzung #FXPromi #OlafScholz
    Am 12.01.2025 gegen 11:45 Uhr erschien ein 48-jähriger Syrer an der Pforte des Bundeskanzleramts in Berlin. Nachdem er den Beamten zugewinkt hatte, schleuderte er eine Tüte gegen die Fassade des Wachgebäudes, die einen Stein und Fäkalien enthielt. Dabei splitterte ein Stück der Mauer ab. Bundespolizisten stellten den Mann und übergaben ihn der Berliner Polizei. Der Verdächtige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt, es laufen Ermittlungen wegen Sachbeschädigung. Bereits am Freitag, 10.01.2025, hatte derselbe Mann mit einem Pflasterstein eine Scheibe an der Pforte des Bundesinnenministeriums beschädigt, nachdem er verlangt hatte, mit Bundeskanzler Olaf Scholz zu sprechen. Er äußerte sich über die Lage in Gaza und sprach von einem „Genozid“. Nach der Abweisung warf er den Stein auf eine Scheibe, die beschädigt wurde. Auch damals wurde er festgenommen und nach Personalienfeststellung entlassen. Geprüft wird, ob der Staatsschutz die Ermittlungen übernimmt. #Körperverletzung #FXPromi #OlafScholz
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  • Polizeibus in Altona-Altstadt angezündet
    Am 17.03.2017 gegen 02:30 Uhr wurde ein Mercedes Vito der Polizei in der Schmarjestraße in Altona-Altstadt in Brand gesetzt. Das Fahrzeug war zum Schutz von SPD-Bürgermeister Olaf Scholz abgestellt, der in der Nähe wohnt. Durch die enorme Hitze wurden ein VW Bus und der Eingangsbereich eines Hotels beschädigt; eine Markise und das Hotelschild schmolzen. Das Hotel wurde evakuiert. Die Gruppe FFdP bekannte sich auch zu dieser Tat. Der Staatsschutz ermittelt wegen politisch motivierter Brandstiftung. #Brandstiftung #OlafScholz #FXPromi
    Am 17.03.2017 gegen 02:30 Uhr wurde ein Mercedes Vito der Polizei in der Schmarjestraße in Altona-Altstadt in Brand gesetzt. Das Fahrzeug war zum Schutz von SPD-Bürgermeister Olaf Scholz abgestellt, der in der Nähe wohnt. Durch die enorme Hitze wurden ein VW Bus und der Eingangsbereich eines Hotels beschädigt; eine Markise und das Hotelschild schmolzen. Das Hotel wurde evakuiert. Die Gruppe FFdP bekannte sich auch zu dieser Tat. Der Staatsschutz ermittelt wegen politisch motivierter Brandstiftung. #Brandstiftung #OlafScholz #FXPromi
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  • 48-Jähriger nach Steinwurf auf Bundestagsgebäude festgenommen
    Am 18.01.2025 gegen 00:00 Uhr warf ein 48-jähriger syrischer Staatsangehöriger einen Pflasterstein gegen eine gläserne Eingangstür des Paul-Löbe-Hauses in Berlin, das zum Bundestagskomplex gehört. Kräfte einer Einsatzhundertschaft nahmen ihn noch am Samstag fest. Der Tatverdächtige wurde dem polizeilichen Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts übergeben. Er gab an, die Tat aus politischen Gründen begangen zu haben und forderte, Bundeskanzler Olaf Scholz zu sprechen. Am Sonntag, den 19.01.2025, erließ das Bereitschaftsgericht Haftbefehl gegen den 48-Jährigen, der sich nun in Untersuchungshaft befindet. Der Mann hatte zuvor bereits das Bundesinnenministerium, das Bundeskanzleramt und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Steinen und Fäkalien beworfen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Dienstag, den 14.01.2025, wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Durch die Steinwürfe entstanden Sachschäden an Gebäudefassaden und Scheiben. #OlafScholz #FXPromi
    Am 18.01.2025 gegen 00:00 Uhr warf ein 48-jähriger syrischer Staatsangehöriger einen Pflasterstein gegen eine gläserne Eingangstür des Paul-Löbe-Hauses in Berlin, das zum Bundestagskomplex gehört. Kräfte einer Einsatzhundertschaft nahmen ihn noch am Samstag fest. Der Tatverdächtige wurde dem polizeilichen Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts übergeben. Er gab an, die Tat aus politischen Gründen begangen zu haben und forderte, Bundeskanzler Olaf Scholz zu sprechen. Am Sonntag, den 19.01.2025, erließ das Bereitschaftsgericht Haftbefehl gegen den 48-Jährigen, der sich nun in Untersuchungshaft befindet. Der Mann hatte zuvor bereits das Bundesinnenministerium, das Bundeskanzleramt und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Steinen und Fäkalien beworfen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Dienstag, den 14.01.2025, wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Durch die Steinwürfe entstanden Sachschäden an Gebäudefassaden und Scheiben. #OlafScholz #FXPromi
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  • Steinwurf auf Paul-Löbe-Haus – Tatverdächtiger in U-Haft
    Am 18.01.2025 gegen unbekannter Uhrzeit warf der 48-jährige Sakr B. einen Pflasterstein gegen eine gläserne Eingangstür des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Der Mann wurde noch am Tatort festgenommen. Ein Pflasterstein wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Der Verdächtige wurde dem polizeilichen Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts übergeben. Ein Richter erließ am 19.01.2025 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann. Er wurde in eine Haftanstalt gebracht. dass er die Tat aus politischen Gründen begangen haben soll. Sakr B. hatte in den vergangenen Tagen bereits das Bundesinnenministerium, das Bundeskanzleramt in Berlin und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Steinen und teils Fäkalien beworfen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn nach seiner Festnahme auf dem Verfassungsgerichtsgelände am 14.01.2025 in einem beschleunigten Verfahren wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Nach Gerichtsangaben gestand der 48-Jährige die Steinwürfe auf das Verfassungsgericht sowie das Innenministerium und das Kanzleramt. Als Tatmotiv gab er an, er habe damit Aufmerksamkeit für eine von ihm selbst betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen. Ermittlern zufolge äußerte er sich während der Taten in Berlin zu Ereignissen im Gazastreifen und forderte, Bundeskanzler Olaf Scholz zu sprechen. Durch die Steinwürfe des Verdächtigen entstanden Sachschäden, darunter beschädigte Gebäudefassaden und Scheiben von Eingangspforten. #OlafScholz #FXPromi
    Am 18.01.2025 gegen unbekannter Uhrzeit warf der 48-jährige Sakr B. einen Pflasterstein gegen eine gläserne Eingangstür des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Der Mann wurde noch am Tatort festgenommen. Ein Pflasterstein wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Der Verdächtige wurde dem polizeilichen Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamts übergeben. Ein Richter erließ am 19.01.2025 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann. Er wurde in eine Haftanstalt gebracht. dass er die Tat aus politischen Gründen begangen haben soll. Sakr B. hatte in den vergangenen Tagen bereits das Bundesinnenministerium, das Bundeskanzleramt in Berlin und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Steinen und teils Fäkalien beworfen. Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte ihn nach seiner Festnahme auf dem Verfassungsgerichtsgelände am 14.01.2025 in einem beschleunigten Verfahren wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Nach Gerichtsangaben gestand der 48-Jährige die Steinwürfe auf das Verfassungsgericht sowie das Innenministerium und das Kanzleramt. Als Tatmotiv gab er an, er habe damit Aufmerksamkeit für eine von ihm selbst betriebene Verfassungsbeschwerde erregen wollen. Ermittlern zufolge äußerte er sich während der Taten in Berlin zu Ereignissen im Gazastreifen und forderte, Bundeskanzler Olaf Scholz zu sprechen. Durch die Steinwürfe des Verdächtigen entstanden Sachschäden, darunter beschädigte Gebäudefassaden und Scheiben von Eingangspforten. #OlafScholz #FXPromi
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  • Prozess gegen Reichsbürger wegen Todeslisten und Terrorfinanzierung
    Am 04.05.2026 beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann aus Dortmund, der der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Terrorfinanzierung, Anleitung zu Terroranschlägen und weitere Straftaten vor. Er soll im Darknet eine Plattform betrieben haben, auf der er zu Attentaten auf namentlich genannte Politiker und Amtsträger aufrief, darunter Olaf Scholz und Angela Merkel. Zudem soll er Kryptowährungsspenden als Kopfgeld für die Tötungen gefordert haben. Der Mann wurde im November 2025 in Dortmund festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Der Prozess ist bis zum 17.07.2026 terminiert. #OlafScholz #FXPromi #AngelaMerkel
    Am 04.05.2026 beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann aus Dortmund, der der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Terrorfinanzierung, Anleitung zu Terroranschlägen und weitere Straftaten vor. Er soll im Darknet eine Plattform betrieben haben, auf der er zu Attentaten auf namentlich genannte Politiker und Amtsträger aufrief, darunter Olaf Scholz und Angela Merkel. Zudem soll er Kryptowährungsspenden als Kopfgeld für die Tötungen gefordert haben. Der Mann wurde im November 2025 in Dortmund festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Der Prozess ist bis zum 17.07.2026 terminiert. #OlafScholz #FXPromi #AngelaMerkel
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  • Einbruch in Olaf Scholz' Wohnhaus!
    Am 26.03.2023 kam es in Potsdam zu einem versuchten Einbruch in das Wohnhaus von Olaf Scholz. Ein maskierter Mann verschaffte sich Zugang zu dem Haus, wurde aber entdeckt und flüchtete. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Einbruchs und hat die Bestreifung des Hauses verstärkt. #Einbruch #OlafScholz #FXPromi
    Am 26.03.2023 kam es in Potsdam zu einem versuchten Einbruch in das Wohnhaus von Olaf Scholz. Ein maskierter Mann verschaffte sich Zugang zu dem Haus, wurde aber entdeckt und flüchtete. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Einbruchs und hat die Bestreifung des Hauses verstärkt. #Einbruch #OlafScholz #FXPromi
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  • Mann von Polizei festgenommen
    Am Montag, 10.11.2025, wurde in Dortmund ein 49-jähriger deutsch-polnischer Mann festgenommen, der im Darknet zu Anschlägen auf Politiker aufgerufen haben soll. Auf seiner Todesliste sollen auch Olaf Scholz und Angela Merkel gestanden haben. Er soll heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden. #OlafScholz #FXPromi #AngelaMerkel
    Am Montag, 10.11.2025, wurde in Dortmund ein 49-jähriger deutsch-polnischer Mann festgenommen, der im Darknet zu Anschlägen auf Politiker aufgerufen haben soll. Auf seiner Todesliste sollen auch Olaf Scholz und Angela Merkel gestanden haben. Er soll heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden. #OlafScholz #FXPromi #AngelaMerkel
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  • Farbanschlag auf Olaf Scholz' Wohnhaus
    In der Nacht zum Freitag, 30.11.2018, bewarfen Unbekannte das Wohnhaus von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Hamburg mit Farbe. Eine etwa zehnköpfige vermummte Gruppe zündete in unmittelbarer Nähe des Mehrfamilienhauses einen Autoreifen an. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen, die Polizei bat Zeugen um Hinweise. #OlafScholz #FXPromi
    In der Nacht zum Freitag, 30.11.2018, bewarfen Unbekannte das Wohnhaus von Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Hamburg mit Farbe. Eine etwa zehnköpfige vermummte Gruppe zündete in unmittelbarer Nähe des Mehrfamilienhauses einen Autoreifen an. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen, die Polizei bat Zeugen um Hinweise. #OlafScholz #FXPromi
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  • Mann umarmt Olaf Scholz
    Ende Mai fuhr ein Mann hinter der Kanzlerkolonne auf den Frankfurter Flughafen und umarmte Olaf Scholz. Der Mann war der Polizei schon früher aufgefallen, als er sich zwischen die Wagen der Kanzlerkolonne drängte. Er passierte zwei offene Schranken und drang in den Sicherheitsbereich des Flughafens ein, wo er sein Fahrzeug in der Nähe des Regierungsfliegers abstellte. #OlafScholz #FXPromi
    Ende Mai fuhr ein Mann hinter der Kanzlerkolonne auf den Frankfurter Flughafen und umarmte Olaf Scholz. Der Mann war der Polizei schon früher aufgefallen, als er sich zwischen die Wagen der Kanzlerkolonne drängte. Er passierte zwei offene Schranken und drang in den Sicherheitsbereich des Flughafens ein, wo er sein Fahrzeug in der Nähe des Regierungsfliegers abstellte. #OlafScholz #FXPromi
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  • Mann bewirft Kanzleramt mit Stein und Fäkalien
    Am Sonntag, 12.01.2025, warf ein Mann einen Stein und Fäkalien auf ein Wachgebäude des Bundeskanzleramts, wodurch die Fassade beschädigt wurde. Bereits am Freitagabend, 10.01.2025, schleuderte er einen Stein auf eine Scheibe des Bundesinnenministeriums. Am Dienstag, 14.01.2025, bewarf er das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit einem Stein. Der Mann gab an, dass seine Taten im Zusammenhang mit den Ereignissen im Gazastreifen stehen und forderte ein Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Der Mann wird ebenfalls von den Staatsanwaltschaften Köln und Osnabrück gesucht und vom Amtsgericht Mannheim zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. #FXPromi #OlafScholz
    Am Sonntag, 12.01.2025, warf ein Mann einen Stein und Fäkalien auf ein Wachgebäude des Bundeskanzleramts, wodurch die Fassade beschädigt wurde. Bereits am Freitagabend, 10.01.2025, schleuderte er einen Stein auf eine Scheibe des Bundesinnenministeriums. Am Dienstag, 14.01.2025, bewarf er das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit einem Stein. Der Mann gab an, dass seine Taten im Zusammenhang mit den Ereignissen im Gazastreifen stehen und forderte ein Gespräch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Der Mann wird ebenfalls von den Staatsanwaltschaften Köln und Osnabrück gesucht und vom Amtsgericht Mannheim zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. #FXPromi #OlafScholz
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  • Keine Ermittlungen gegen Mahmud Abbas
    In Berlin bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft am 30.11.2023 die vorherigen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft vom 02. und 16.11.2022, kein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, einzuleiten. Die Generalstaatsanwaltschaft bewertet Abbas' Äußerungen zwar als verwirklichtenden Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 StGB, geht aber aufgrund bestehender Immunität von einem Prozesshindernis aus. Am 16.08.2022, im Anschluss an eine gemeinsame Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz während eines Besuchs Abbas' in Deutschland auf Einladung der Bundesregierung im August 2022, äußerte sich Abbas wie folgt: „Seit 1947 bis zum heutigen Tage hat Israel 50 Massaker in 50 palästinensischen Dörfern und Städten begangen, in Dair Jassin, Tantura, Kafr Kassim und vielen weiteren, 50 Massaker, 50 Holocausts.“ Aufgrund dieser Äußerungen gingen am 17. und 19.08.2022 zwei Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei Berlin ein. Die zunächst zuständige Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren ohne Ermittlungen ein, da sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt ansah. Die daraufhin eingelegten Beschwerden der Anzeigenden hatten bezüglich der strafrechtlichen Einordnung Erfolg. Die Generalstaatsanwaltschaft stuft die Äußerungen als einen den Holocaust verharmlosenden Vergleich ein. Im Beschwerdebescheid heißt es dazu, der Vergleich Abbas' entbehre einer objektiven Tatsachengrundlage, da die Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Staatsgründung Israels nicht mit der Lage der europäischen Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft vergleichbar sei und die Gräueltaten sowohl in ihrer Quantität als auch Qualität verharmlose. Die Äußerungen während der Pressekonferenz wurden von der Generalstaatsanwaltschaft als geeignet bewertet, den öffentlichen Frieden zu stören. Abbas habe sich in dramatisierender Weise gegen das Vorgehen Israels gewandt und die israelische Politik mit den Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gleichgesetzt. Dies verleihe dem Vorgehen Israels ein Ausmaß an Verwerflichkeit, das Widerstand legitimieren könnte und die Hemmschwelle zu rechtswidrigen Gewalttaten gegen israelische und jüdische Einrichtungen senken könnte, auch in Deutschland. Die Generalstaatsanwaltschaft verweist darauf, dass Abbas auf die Frage nach einer Entschuldigung für das Attentat von München 1972 antwortete und damit implizit andeutete, dass Attentate solange legitim seien, wie Israel seine Politik fortsetze. Dies stelle eine aggressive Emotionalisierung dar, die gewaltbereite Gegner Israels und der jüdischen Bevölkerung zu Übergriffen motivieren könne. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 3 StGB als verwirklicht an. Die Immunität Abbas' führt jedoch zu einem Verfahrenshindernis, wodurch eine Strafverfolgung nicht möglich ist. Obwohl § 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes sich wörtlich nur auf Repräsentanten anderer Staaten bezieht und die Bundesrepublik Deutschland die palästinensischen Autonomiegebiete nicht als Staat anerkennt, sieht die Generalstaatsanwaltschaft – in Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt – in analoger Anwendung des § 20 Absatz 1 GVG eine vergleichbare Situation gegeben, die Abbas Strafverfolgungsimmunität gewährt. Die Anzeigeerstatter haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens beim Kammergericht eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ist oder ein Ermittlungsverfahren gegen Mahmud Abbas einzuleiten ist. #OlafScholz #Mahmud Abbas #FXPromi
    In Berlin bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft am 30.11.2023 die vorherigen Entscheidungen der Staatsanwaltschaft vom 02. und 16.11.2022, kein Ermittlungsverfahren gegen den Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmud Abbas, einzuleiten. Die Generalstaatsanwaltschaft bewertet Abbas' Äußerungen zwar als verwirklichtenden Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Absatz 3 StGB, geht aber aufgrund bestehender Immunität von einem Prozesshindernis aus. Am 16.08.2022, im Anschluss an eine gemeinsame Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz während eines Besuchs Abbas' in Deutschland auf Einladung der Bundesregierung im August 2022, äußerte sich Abbas wie folgt: „Seit 1947 bis zum heutigen Tage hat Israel 50 Massaker in 50 palästinensischen Dörfern und Städten begangen, in Dair Jassin, Tantura, Kafr Kassim und vielen weiteren, 50 Massaker, 50 Holocausts.“ Aufgrund dieser Äußerungen gingen am 17. und 19.08.2022 zwei Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei Berlin ein. Die zunächst zuständige Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren ohne Ermittlungen ein, da sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt ansah. Die daraufhin eingelegten Beschwerden der Anzeigenden hatten bezüglich der strafrechtlichen Einordnung Erfolg. Die Generalstaatsanwaltschaft stuft die Äußerungen als einen den Holocaust verharmlosenden Vergleich ein. Im Beschwerdebescheid heißt es dazu, der Vergleich Abbas' entbehre einer objektiven Tatsachengrundlage, da die Situation der palästinensischen Bevölkerung seit der Staatsgründung Israels nicht mit der Lage der europäischen Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft vergleichbar sei und die Gräueltaten sowohl in ihrer Quantität als auch Qualität verharmlose. Die Äußerungen während der Pressekonferenz wurden von der Generalstaatsanwaltschaft als geeignet bewertet, den öffentlichen Frieden zu stören. Abbas habe sich in dramatisierender Weise gegen das Vorgehen Israels gewandt und die israelische Politik mit den Maßnahmen des nationalsozialistischen Regimes gleichgesetzt. Dies verleihe dem Vorgehen Israels ein Ausmaß an Verwerflichkeit, das Widerstand legitimieren könnte und die Hemmschwelle zu rechtswidrigen Gewalttaten gegen israelische und jüdische Einrichtungen senken könnte, auch in Deutschland. Die Generalstaatsanwaltschaft verweist darauf, dass Abbas auf die Frage nach einer Entschuldigung für das Attentat von München 1972 antwortete und damit implizit andeutete, dass Attentate solange legitim seien, wie Israel seine Politik fortsetze. Dies stelle eine aggressive Emotionalisierung dar, die gewaltbereite Gegner Israels und der jüdischen Bevölkerung zu Übergriffen motivieren könne. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Absatz 3 StGB als verwirklicht an. Die Immunität Abbas' führt jedoch zu einem Verfahrenshindernis, wodurch eine Strafverfolgung nicht möglich ist. Obwohl § 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes sich wörtlich nur auf Repräsentanten anderer Staaten bezieht und die Bundesrepublik Deutschland die palästinensischen Autonomiegebiete nicht als Staat anerkennt, sieht die Generalstaatsanwaltschaft – in Übereinstimmung mit dem Auswärtigen Amt – in analoger Anwendung des § 20 Absatz 1 GVG eine vergleichbare Situation gegeben, die Abbas Strafverfolgungsimmunität gewährt. Die Anzeigeerstatter haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens beim Kammergericht eine gerichtliche Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ist oder ein Ermittlungsverfahren gegen Mahmud Abbas einzuleiten ist. #OlafScholz #Mahmud Abbas #FXPromi
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