Am 01.09.2026 verweigerte die Bundespolizei am Flughafen München einem 36-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen die Einreise. Der Mann wollte mit dem Flug LH787 aus Kairo einreisen und gab als Reisezweck die Teilnahme an einer medizinischen Konferenz in München an. Bei der Kontrolle legte er ein schwedisches Schengenvisum vor, das er mit einer angeblich geplanten Reise nach Schweden begründete. Die vorgelegten Buchungsunterlagen für diese Reise erwiesen sich als gefälscht. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB und der Visaerschleichung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes ermittelt. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro erhoben. Die Bundespolizei erließ ein Einreise- und Aufenthaltsverbot; die Zurückweisung nach Ägypten erfolgte am selben Tag. #Verkehrsdelikt
Am 01.09.2026 verweigerte die Bundespolizei am Flughafen München einem 36-jährigen ägyptischen Staatsangehörigen die Einreise. Der Mann wollte mit dem Flug LH787 aus Kairo einreisen und gab als Reisezweck die Teilnahme an einer medizinischen Konferenz in München an. Bei der Kontrolle legte er ein schwedisches Schengenvisum vor, das er mit einer angeblich geplanten Reise nach Schweden begründete. Die vorgelegten Buchungsunterlagen für diese Reise erwiesen sich als gefälscht. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß § 269 StGB und der Visaerschleichung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes ermittelt. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro erhoben. Die Bundespolizei erließ ein Einreise- und Aufenthaltsverbot; die Zurückweisung nach Ägypten erfolgte am selben Tag. #Verkehrsdelikt
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