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Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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Am 15.04.1985 gegen 16:55 Uhr wurde der sechsjährige Sven Hollstein letztmalig im Erdgeschoss seines Wohnhauses im Londoner Ring 9 in Ludwigshafen gesehen. Anschließende Suchmaßnahmen blieben erfolglos. Ein Verbrechen an dem Jungen ist nicht auszuschließen. Der Fall ist Teil der BKA-Kampagne 'Spurlos Verschwunden' und wird am 07.10.2026 bei 'Aktenzeichen XY.. Ungelöst' vorgestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal, das Bundeskriminalamt und die Polizei Rheinland-Pfalz bitten um Mithilfe.Am 15.04.1985 gegen 16:55 Uhr wurde der sechsjährige Sven Hollstein letztmalig im Erdgeschoss seines Wohnhauses im Londoner Ring 9 in Ludwigshafen gesehen. Anschließende Suchmaßnahmen blieben erfolglos. Ein Verbrechen an dem Jungen ist nicht auszuschließen. Der Fall ist Teil der BKA-Kampagne 'Spurlos Verschwunden' und wird am 07.10.2026 bei 'Aktenzeichen XY.. Ungelöst' vorgestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal, das Bundeskriminalamt und die Polizei Rheinland-Pfalz bitten um Mithilfe.0 Geteilt
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Am 11.05.2026 führte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Mainz des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg durch. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten internationalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Einsatzkräfte vollstreckten insgesamt 19 Durchsuchungsbeschlüsse gegen Wohnungen, Geschäftsräume, Lagerflächen sowie Fahrzeuge. Neun Personen wurden vorläufig festgenommen, teilweise unter Einsatz von Spezialeinheiten. Ein Beschuldigter versuchte sich der Festnahme durch einen Sprung aus einem Fenster im ersten Obergeschoss zu entziehen und erlitt dabei leichte Verletzungen. Sichergestellt wurden unter anderem rund 15,5 Kilogramm Amphetamin, 45 Kilogramm Marihuana, 15 Kilogramm Haschisch, 10 Liter Amphetamin-Öl, 126 Liter GBL, 27 Kilogramm Ecstasy, drei Kilogramm Ketamin, etwa ein Kilogramm Kokain, verschiedene Grundstoffe zur Herstellung synthetischer Betäubungsmittel, rund 7000 Ampullen Testosteron, ein scharfer Revolver samt Munition, zahlreiche elektronische Speichermedien, sechs teils hochwertige Fahrzeuge, rund 100.000 Euro Bargeld sowie mehrere Goldbarren und Goldmünzen. Fünf Beschuldigte wurden am 12.05.2026 dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mainz vorgeführt. Gegen vier Beschuldigte wurden Haftbefehle angeordnet, ein Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Gegen vier festgenommene Personen wurden keine Haftbefehle erlassen. Die Ermittlungen dauern.Am 11.05.2026 führte die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Mainz des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg durch. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten internationalen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Einsatzkräfte vollstreckten insgesamt 19 Durchsuchungsbeschlüsse gegen Wohnungen, Geschäftsräume, Lagerflächen sowie Fahrzeuge. Neun Personen wurden vorläufig festgenommen, teilweise unter Einsatz von Spezialeinheiten. Ein Beschuldigter versuchte sich der Festnahme durch einen Sprung aus einem Fenster im ersten Obergeschoss zu entziehen und erlitt dabei leichte Verletzungen. Sichergestellt wurden unter anderem rund 15,5 Kilogramm Amphetamin, 45 Kilogramm Marihuana, 15 Kilogramm Haschisch, 10 Liter Amphetamin-Öl, 126 Liter GBL, 27 Kilogramm Ecstasy, drei Kilogramm Ketamin, etwa ein Kilogramm Kokain, verschiedene Grundstoffe zur Herstellung synthetischer Betäubungsmittel, rund 7000 Ampullen Testosteron, ein scharfer Revolver samt Munition, zahlreiche elektronische Speichermedien, sechs teils hochwertige Fahrzeuge, rund 100.000 Euro Bargeld sowie mehrere Goldbarren und Goldmünzen. Fünf Beschuldigte wurden am 12.05.2026 dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mainz vorgeführt. Gegen vier Beschuldigte wurden Haftbefehle angeordnet, ein Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Gegen vier festgenommene Personen wurden keine Haftbefehle erlassen. Die Ermittlungen dauern.0 Geteilt
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Am 08.04.2026 veröffentlicht das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Tipps, wie man Fahrraddiebstahl vorbeugen kann. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Rheinland-Pfalz 4.971 gestohlene Fahrräder. Besonders an stark frequentierten Stellplätzen sind Fahrraddiebe verstärkt aktiv. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sein Fahrrad wirksam vor Diebstahl schützen kann, wie z.B. ein hochwertiges Schloss verwenden, GPS-Tracker nutzen und das Fahrrad codieren lassen. #DiebstahlAm 08.04.2026 veröffentlicht das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Tipps, wie man Fahrraddiebstahl vorbeugen kann. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Rheinland-Pfalz 4.971 gestohlene Fahrräder. Besonders an stark frequentierten Stellplätzen sind Fahrraddiebe verstärkt aktiv. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sein Fahrrad wirksam vor Diebstahl schützen kann, wie z.B. ein hochwertiges Schloss verwenden, GPS-Tracker nutzen und das Fahrrad codieren lassen. #Diebstahl0 Geteilt
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Am 27.03.2026 hat die bundesweite Autoschrauber-Szene den Karfreitag als sogenannten "Car Friday" etabliert, um die Tuning-Saison einzuläuten. Rund um den Nürburgring werden viele Auto-Enthusiasten erwartet, die ihre leistungsstarken und individuell gestalteten Fahrzeuge präsentieren. Es kommt bei solchen Treffen immer wieder zu illegalen Autorennen, überhöhten Geschwindigkeiten sowie unnötigen Lärmbelästigungen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) weist darauf hin, dass illegale Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Strafgesetzbuch verboten sind. Es ist unerheblich, über welche Distanz ein Rennen ausgetragen wird. Sowohl im Vorfeld geplante als auch spontan durchgeführte Rennen erfüllen den Straftatbestand. Auch Personen, die solche Rennen organisieren, machen sich strafbar. Die Konsequenzen für Verstöße sind Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Bei Personenschäden infolge eines illegalen Rennens drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Polizei appelliert an alle Mitglieder der Tuning-Szene sowie an sämtliche Verkehrsteilnehmenden, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. In Rheinland-Pfalz wird die Polizei über die Osterfeiertage verstärkt Kontrollen durchführen, um Verstöße konsequent zu verfolgen.Am 27.03.2026 hat die bundesweite Autoschrauber-Szene den Karfreitag als sogenannten "Car Friday" etabliert, um die Tuning-Saison einzuläuten. Rund um den Nürburgring werden viele Auto-Enthusiasten erwartet, die ihre leistungsstarken und individuell gestalteten Fahrzeuge präsentieren. Es kommt bei solchen Treffen immer wieder zu illegalen Autorennen, überhöhten Geschwindigkeiten sowie unnötigen Lärmbelästigungen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) weist darauf hin, dass illegale Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Strafgesetzbuch verboten sind. Es ist unerheblich, über welche Distanz ein Rennen ausgetragen wird. Sowohl im Vorfeld geplante als auch spontan durchgeführte Rennen erfüllen den Straftatbestand. Auch Personen, die solche Rennen organisieren, machen sich strafbar. Die Konsequenzen für Verstöße sind Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Bei Personenschäden infolge eines illegalen Rennens drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Polizei appelliert an alle Mitglieder der Tuning-Szene sowie an sämtliche Verkehrsteilnehmenden, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. In Rheinland-Pfalz wird die Polizei über die Osterfeiertage verstärkt Kontrollen durchführen, um Verstöße konsequent zu verfolgen.0 Geteilt
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Am 25.03.2026 um 10:00 Uhr warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vor Anlagebetrügern. Gefälschte Internetseiten locken mit angeblich sicheren Anlagegeschäften. Die Betrüger werben mit erfundenen Aussagen von Prominenten oder bekannten Unternehmen ohne deren Erlaubnis oder Kenntnis und versprechen hohe Gewinne. Es wird der Eindruck erweckt, dass es sich hierbei um lukrative Anlagetipps handele, die eigentlich streng geheim sind. Allein in Rheinland-Pfalz entstand im Vorjahr durch Anlagebetrug eine Schadenssumme von 77 Millionen Euro. #BetrugAm 25.03.2026 um 10:00 Uhr warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz vor Anlagebetrügern. Gefälschte Internetseiten locken mit angeblich sicheren Anlagegeschäften. Die Betrüger werben mit erfundenen Aussagen von Prominenten oder bekannten Unternehmen ohne deren Erlaubnis oder Kenntnis und versprechen hohe Gewinne. Es wird der Eindruck erweckt, dass es sich hierbei um lukrative Anlagetipps handele, die eigentlich streng geheim sind. Allein in Rheinland-Pfalz entstand im Vorjahr durch Anlagebetrug eine Schadenssumme von 77 Millionen Euro. #Betrug0 Geteilt
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Am 25.02.2026 kam es in allen 16 Bundesländern zu einer bundesweiten Razzia gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet. Die Ermittlungsverfahren betreffen sämtliche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität. Anlass für die polizeilichen Maßnahmen waren vor allem Postings auf Social-Media-Plattformen, die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbar bewertet wurden. Die Beschuldigten wurden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen vorgeladen oder aufgesucht, Beweise auf den Smartphones wurden gesichert. In einigen Fällen wurden auch Durchsuchungen durchgeführt. Die Maßnahmen hatten zudem zum Ziel, die Beschuldigten, welche zum Teil bereits mehrfach mit derartigen Inhalten in Erscheinung getreten sind, zu sensibilisieren, dass auch Straftaten im Internet reale Folgen haben. Den heutigen Maßnahmen liegen rund 140 Ermittlungsverfahren zugrunde, die sich über alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erstrecken. Etwas mehr als die Hälfte ist dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Hinzu kommen Fälle aus dem Bereich PMK -links-, PMK -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen PMK -religiöse Ideologie-, und PMK -ausländische Ideologie.Am 25.02.2026 kam es in allen 16 Bundesländern zu einer bundesweiten Razzia gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet. Die Ermittlungsverfahren betreffen sämtliche Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität. Anlass für die polizeilichen Maßnahmen waren vor allem Postings auf Social-Media-Plattformen, die nach Prüfung durch mehrere Instanzen als strafbar bewertet wurden. Die Beschuldigten wurden von den örtlich zuständigen Polizeidienststellen vorgeladen oder aufgesucht, Beweise auf den Smartphones wurden gesichert. In einigen Fällen wurden auch Durchsuchungen durchgeführt. Die Maßnahmen hatten zudem zum Ziel, die Beschuldigten, welche zum Teil bereits mehrfach mit derartigen Inhalten in Erscheinung getreten sind, zu sensibilisieren, dass auch Straftaten im Internet reale Folgen haben. Den heutigen Maßnahmen liegen rund 140 Ermittlungsverfahren zugrunde, die sich über alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erstrecken. Etwas mehr als die Hälfte ist dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen. Hinzu kommen Fälle aus dem Bereich PMK -links-, PMK -sonstige Zuordnung- sowie vereinzelte Fälle aus den Bereichen PMK -religiöse Ideologie-, und PMK -ausländische Ideologie.0 Geteilt
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