Am 27.03.2026 hat die bundesweite Autoschrauber-Szene den Karfreitag als sogenannten "Car Friday" etabliert, um die Tuning-Saison einzuläuten. Rund um den Nürburgring werden viele Auto-Enthusiasten erwartet, die ihre leistungsstarken und individuell gestalteten Fahrzeuge präsentieren. Es kommt bei solchen Treffen immer wieder zu illegalen Autorennen, überhöhten Geschwindigkeiten sowie unnötigen Lärmbelästigungen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) weist darauf hin, dass illegale Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Strafgesetzbuch verboten sind. Es ist unerheblich, über welche Distanz ein Rennen ausgetragen wird. Sowohl im Vorfeld geplante als auch spontan durchgeführte Rennen erfüllen den Straftatbestand. Auch Personen, die solche Rennen organisieren, machen sich strafbar. Die Konsequenzen für Verstöße sind Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Bei Personenschäden infolge eines illegalen Rennens drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Polizei appelliert an alle Mitglieder der Tuning-Szene sowie an sämtliche Verkehrsteilnehmenden, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. In Rheinland-Pfalz wird die Polizei über die Osterfeiertage verstärkt Kontrollen durchführen, um Verstöße konsequent zu verfolgen.
Am 27.03.2026 hat die bundesweite Autoschrauber-Szene den Karfreitag als sogenannten "Car Friday" etabliert, um die Tuning-Saison einzuläuten. Rund um den Nürburgring werden viele Auto-Enthusiasten erwartet, die ihre leistungsstarken und individuell gestalteten Fahrzeuge präsentieren. Es kommt bei solchen Treffen immer wieder zu illegalen Autorennen, überhöhten Geschwindigkeiten sowie unnötigen Lärmbelästigungen. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) weist darauf hin, dass illegale Kraftfahrzeugrennen gemäß § 315d Strafgesetzbuch verboten sind. Es ist unerheblich, über welche Distanz ein Rennen ausgetragen wird. Sowohl im Vorfeld geplante als auch spontan durchgeführte Rennen erfüllen den Straftatbestand. Auch Personen, die solche Rennen organisieren, machen sich strafbar. Die Konsequenzen für Verstöße sind Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Entzug der Fahrerlaubnis sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Bei Personenschäden infolge eines illegalen Rennens drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Polizei appelliert an alle Mitglieder der Tuning-Szene sowie an sämtliche Verkehrsteilnehmenden, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. In Rheinland-Pfalz wird die Polizei über die Osterfeiertage verstärkt Kontrollen durchführen, um Verstöße konsequent zu verfolgen.