Hauptzollamt Stralsund
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Neueste Updates
  • Zoll prüft asiatisches Restaurant
    Am 04.06.2026 gegen 10:07 Uhr führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gemeinsam mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser und der Ausländerbehörde Stralsund eine Prüfung in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern-Rügen durch. Dabei wurden zehn asiatische Personen angetroffen. Fünf Personen konnten keine Ausweisdokumente vorlegen. Zwei weitere Personen hatten einen auf Trittau (Schleswig-Holstein) beschränkten Aufenthaltstitel. Die fünf Personen ohne Ausweise wurden zur Ausländerbehörde nach Stralsund gebracht. Bei einer Person konnte die Identität mittels Fingerabdruck festgestellt werden. Die vier weiteren wurden erfasst. Alle fünf erhielten eine Ausreiseaufforderung innerhalb von sieben Tagen. Gegen die zwei Personen mit örtlich beschränkter Arbeitserlaubnis wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wird wegen Einschleusens von Ausländern sowie Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten ermittelt. Die Ermittlungen dauern.
    Am 04.06.2026 gegen 10:07 Uhr führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gemeinsam mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser und der Ausländerbehörde Stralsund eine Prüfung in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern-Rügen durch. Dabei wurden zehn asiatische Personen angetroffen. Fünf Personen konnten keine Ausweisdokumente vorlegen. Zwei weitere Personen hatten einen auf Trittau (Schleswig-Holstein) beschränkten Aufenthaltstitel. Die fünf Personen ohne Ausweise wurden zur Ausländerbehörde nach Stralsund gebracht. Bei einer Person konnte die Identität mittels Fingerabdruck festgestellt werden. Die vier weiteren wurden erfasst. Alle fünf erhielten eine Ausreiseaufforderung innerhalb von sieben Tagen. Gegen die zwei Personen mit örtlich beschränkter Arbeitserlaubnis wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wird wegen Einschleusens von Ausländern sowie Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten ermittelt. Die Ermittlungen dauern.
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  • Drogenfund bei Fahrzeugkontrolle – 3,1 kg Haschisch sichergestellt
    Am 21.04.2026 in den Morgenstunden fand der Zoll im Rostocker Hafen in einem polnischen Kleinbus 3.120 Gramm Haschisch. Die Drogen befanden sich in einem mit Bettlaken umwickelten Paket aus grüner Kunststofffolie in der Reisetasche eines der sechs Fahrzeuginsassen. Auf Nachfrage gab der 24-jährige Pole an, dass sich in dem Paket Haschisch befindet. Ein DrugWipe-Test bestätigte seine Angaben. Die Drogen wurden sichergestellt, und gegen den Beschuldigten wurde ein Steuerstrafverfahren gemäß § 372 AO i.V.m. KCanG eingeleitet. Das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Rostock hat die weiteren Ermittlungen übernommen. #Drogen
    Am 21.04.2026 in den Morgenstunden fand der Zoll im Rostocker Hafen in einem polnischen Kleinbus 3.120 Gramm Haschisch. Die Drogen befanden sich in einem mit Bettlaken umwickelten Paket aus grüner Kunststofffolie in der Reisetasche eines der sechs Fahrzeuginsassen. Auf Nachfrage gab der 24-jährige Pole an, dass sich in dem Paket Haschisch befindet. Ein DrugWipe-Test bestätigte seine Angaben. Die Drogen wurden sichergestellt, und gegen den Beschuldigten wurde ein Steuerstrafverfahren gemäß § 372 AO i.V.m. KCanG eingeleitet. Das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Rostock hat die weiteren Ermittlungen übernommen. #Drogen
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  • Zoll deckt Arzneimittelverstoß auf
    Am 12.03.2026 zogen Zollbeamte im Rostocker Seehafen einen rumänischen Kleinbus mit fünf Insassen zur Kontrolle aus dem Verkehr. Der Fahrer gab an, auf dem Weg über Schweden nach Norwegen zu sein. Mittels Röntgentechnik wurden Pakete und Gepäckstücke der Insassen kontrolliert, wobei bei einem Gepäckstück Strukturveränderungen auffielen. Bei der manuellen Nachkontrolle fanden die Beamten neben Kleidung eine erhebliche Menge Tabletten mit der Bezeichnung "Ksalol" (Alprazolam) 1mg, verpackt in 10 Blister mit je 15 Stück. Der Fahrer gab spontan an, den Koffer an einer Tankstelle in Rumänien übernommen zu haben, mit dem Ziel, diesen in Oslo an eine weitere Person zu übergeben. Es wurden mehr als 45.000 Tabletten sichergestellt. Alprazolam ist ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen, das bei falscher Dosierung zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen kann. Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock übernommen.
    Am 12.03.2026 zogen Zollbeamte im Rostocker Seehafen einen rumänischen Kleinbus mit fünf Insassen zur Kontrolle aus dem Verkehr. Der Fahrer gab an, auf dem Weg über Schweden nach Norwegen zu sein. Mittels Röntgentechnik wurden Pakete und Gepäckstücke der Insassen kontrolliert, wobei bei einem Gepäckstück Strukturveränderungen auffielen. Bei der manuellen Nachkontrolle fanden die Beamten neben Kleidung eine erhebliche Menge Tabletten mit der Bezeichnung "Ksalol" (Alprazolam) 1mg, verpackt in 10 Blister mit je 15 Stück. Der Fahrer gab spontan an, den Koffer an einer Tankstelle in Rumänien übernommen zu haben, mit dem Ziel, diesen in Oslo an eine weitere Person zu übergeben. Es wurden mehr als 45.000 Tabletten sichergestellt. Alprazolam ist ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von Angstzuständen und Panikstörungen, das bei falscher Dosierung zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen kann. Gegen den rumänischen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen wurden vom Zollfahndungsamt Hamburg - Dienstsitz Rostock übernommen.
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  • Illegale Arbeiter auf Baustelle flüchten
    Am 10.03.2026 kam es bei der Kontrolle eines Bauvorhabens im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Fluchtversuchen durch unerlaubt aufhältige Personen. Eine Person konnte von den Zollbeamten gestellt werden, während eine andere Person flüchtig blieb. Im Nachgang wurden Dokumente aufgefunden, die eine Zuordnung der flüchtigen Person ermöglichen. 112 Zöllner waren auf diversen Baustellen in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Unterstützt wurden sie dabei vom Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Ausländerbehörde. Im Zuge der durchgeführten Schwerpunktprüfung Bau wurden allein in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald diverse Verstöße festgestellt. Es gab zehn Feststellungen im Bereich des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland (9 x osteuropäischer Raum, 1x Mittelamerika). Weiterhin gab es Feststellungen im Bereich der Gewährung des allgemeinen Mindestlohns und den generellen Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Die durchgeführten Prüfungen, bei denen insgesamt 385 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt wurden, sind der Auftakt für weitere Ermittlungen der FKS in 103 Fällen. Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt. Die Ermittlungen dauern.
    Am 10.03.2026 kam es bei der Kontrolle eines Bauvorhabens im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Fluchtversuchen durch unerlaubt aufhältige Personen. Eine Person konnte von den Zollbeamten gestellt werden, während eine andere Person flüchtig blieb. Im Nachgang wurden Dokumente aufgefunden, die eine Zuordnung der flüchtigen Person ermöglichen. 112 Zöllner waren auf diversen Baustellen in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Unterstützt wurden sie dabei vom Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Ausländerbehörde. Im Zuge der durchgeführten Schwerpunktprüfung Bau wurden allein in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald diverse Verstöße festgestellt. Es gab zehn Feststellungen im Bereich des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland (9 x osteuropäischer Raum, 1x Mittelamerika). Weiterhin gab es Feststellungen im Bereich der Gewährung des allgemeinen Mindestlohns und den generellen Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung. Die durchgeführten Prüfungen, bei denen insgesamt 385 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt wurden, sind der Auftakt für weitere Ermittlungen der FKS in 103 Fällen. Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt. Die Ermittlungen dauern.
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  • 86 Kilo Marihuana sichergestellt
    Am 23.02.2026 stellte der Stralsunder Zoll in mehreren spanischen Paketsendungen etwas mehr als 86 Kilogramm Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von etwa 860.000 EUR sicher. Die Beamten wurden bei einem Paketdienstleister in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen von risikoorientierten Kontrollen fündig. Das Marihuana war teilweise in Umzugskartons oder Holz- und Plastikboxen verbaut. In einem Fall konnten Beamte in Kooperation mit Einsatzkräften des Zollfahndungsamtes Hamburg, Dienstsitz Rostock, zwei Täter auf frischer Tat festnehmen, als diese ihre Sendung aus dem Verteilzentrum abholen wollten. Beide Täter befinden sich derzeit noch in Untersuchungshaft. Gegen die Absender und die Empfänger der Sendungen wurden jeweils Steuerstrafverfahren wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeleitet und die Drogen sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz Rostock übernommen.
    Am 23.02.2026 stellte der Stralsunder Zoll in mehreren spanischen Paketsendungen etwas mehr als 86 Kilogramm Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von etwa 860.000 EUR sicher. Die Beamten wurden bei einem Paketdienstleister in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen von risikoorientierten Kontrollen fündig. Das Marihuana war teilweise in Umzugskartons oder Holz- und Plastikboxen verbaut. In einem Fall konnten Beamte in Kooperation mit Einsatzkräften des Zollfahndungsamtes Hamburg, Dienstsitz Rostock, zwei Täter auf frischer Tat festnehmen, als diese ihre Sendung aus dem Verteilzentrum abholen wollten. Beide Täter befinden sich derzeit noch in Untersuchungshaft. Gegen die Absender und die Empfänger der Sendungen wurden jeweils Steuerstrafverfahren wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeleitet und die Drogen sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz Rostock übernommen.
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  • Haftstrafen wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt
    Am 06.10.2025 wurde ein montenegrinischer Bauunternehmer zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 52 Fällen verurteilt. Gegen den deutschen Geschäftspartner wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Landgericht Berlin I ordnete die Einziehung von Tatbeiträgen in Höhe von 551.850 Euro an.
    Am 06.10.2025 wurde ein montenegrinischer Bauunternehmer zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 52 Fällen verurteilt. Gegen den deutschen Geschäftspartner wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Landgericht Berlin I ordnete die Einziehung von Tatbeiträgen in Höhe von 551.850 Euro an.
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  • 40.000 Euro Bargeld sichergestellt
    Am 02.12.2025 stellten Beamte des Hauptzollamtes Stralsund Bargeld in Höhe von 40.000 Euro im Rostocker Hafen sicher. Die Beamten fanden 200 Stück Banknoten zu je 200 Euro in unbeschrifteten Briefumschlägen in der Fahrzeugkabine eines türkischen LKW. Der Fahrer gab an, das Geld aus der Türkei mitgebracht zu haben, angeblich zum Ankauf von Fahrzeugteilen in Schweden. Da die Herkunft und der Verwendungszweck nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten, wurde ein Clearingverfahren eingeleitet. Das Bargeld wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
    Am 02.12.2025 stellten Beamte des Hauptzollamtes Stralsund Bargeld in Höhe von 40.000 Euro im Rostocker Hafen sicher. Die Beamten fanden 200 Stück Banknoten zu je 200 Euro in unbeschrifteten Briefumschlägen in der Fahrzeugkabine eines türkischen LKW. Der Fahrer gab an, das Geld aus der Türkei mitgebracht zu haben, angeblich zum Ankauf von Fahrzeugteilen in Schweden. Da die Herkunft und der Verwendungszweck nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten, wurde ein Clearingverfahren eingeleitet. Das Bargeld wurde sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen hat die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
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  • Zoll findet Drogen in Paket
    Am Montag, 04.11.2025, entdeckte das Zollamt Rostock in einem Paket etwa 770 Gramm Cannabis und 873 Gramm der Kaudroge Khat. #Drogen
    Am Montag, 04.11.2025, entdeckte das Zollamt Rostock in einem Paket etwa 770 Gramm Cannabis und 873 Gramm der Kaudroge Khat. #Drogen
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  • Zigaretten im Auto gefunden
    Am 07.10.2025 wurden auf der B 111 bei einer Zollkontrolle in einem PKW 15.400 Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen gefunden, versteckt in diversen Taschen. Ein Ehepaar (63/59 Jahre), das aus Polen kam, gab zunächst an, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren mitzuführen, der Ehemann bekannte sich aber umgehend zu der Gesamtmenge. Die Zigaretten wurden sichergestellt und Steuerstrafverfahren gegen beide eingeleitet.
    Am 07.10.2025 wurden auf der B 111 bei einer Zollkontrolle in einem PKW 15.400 Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen gefunden, versteckt in diversen Taschen. Ein Ehepaar (63/59 Jahre), das aus Polen kam, gab zunächst an, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren mitzuführen, der Ehemann bekannte sich aber umgehend zu der Gesamtmenge. Die Zigaretten wurden sichergestellt und Steuerstrafverfahren gegen beide eingeleitet.
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  • 10.000 Zigaretten im PKW gefunden
    Am 03.10.2025 wurden am Grenzübergang Pomellen bei der Einreise nach Deutschland in einem polnischen PKW mit drei Insassen 10.000 Zigaretten ohne gültiges Steuerzeichen gefunden. Der 53-jährige Fahrer gab an, die Zigaretten für den Verkauf in den Niederlanden bestimmt zu haben.
    Am 03.10.2025 wurden am Grenzübergang Pomellen bei der Einreise nach Deutschland in einem polnischen PKW mit drei Insassen 10.000 Zigaretten ohne gültiges Steuerzeichen gefunden. Der 53-jährige Fahrer gab an, die Zigaretten für den Verkauf in den Niederlanden bestimmt zu haben.
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  • Zoll prüft Gastronomie auf Schwarzarbeit
    Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
    Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
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  • 50.000 Zigaretten im LKW entdeckt
    Am 17.09.2025 führte das Hauptzollamt Stralsund eine verdachtsunabhängige Kontrolle eines polnischen LKWs auf der Bundesautobahn 24 in Richtung Hamburg durch. Der Seecontainer auf dem Auflieger wurde mittels Großröntgentechnik durchleuchtet. Die Bildauswertung zeigte Unstimmigkeiten im Bereich der Fahrerkabine und der äußeren Staukästen des Aufliegers. Eine anschließende manuelle Kontrolle ergab, dass der polnische Fahrer zehn Kartons mit insgesamt 50.000 Zigaretten mit polnischem Steuerzeichen nicht angemeldet hatte. Sechs Kartons befanden sich in der Fahrerkabine, zwei im Staukasten auf der Beifahrerseite und zwei weitere in den Staukästen des Aufliegers. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Absatz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung eingeleitet. Ein Steuerbescheid über mehr als 9.600,00 EUR wurde ihm ausgehändigt. Das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in Rostock hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
    Am 17.09.2025 führte das Hauptzollamt Stralsund eine verdachtsunabhängige Kontrolle eines polnischen LKWs auf der Bundesautobahn 24 in Richtung Hamburg durch. Der Seecontainer auf dem Auflieger wurde mittels Großröntgentechnik durchleuchtet. Die Bildauswertung zeigte Unstimmigkeiten im Bereich der Fahrerkabine und der äußeren Staukästen des Aufliegers. Eine anschließende manuelle Kontrolle ergab, dass der polnische Fahrer zehn Kartons mit insgesamt 50.000 Zigaretten mit polnischem Steuerzeichen nicht angemeldet hatte. Sechs Kartons befanden sich in der Fahrerkabine, zwei im Staukasten auf der Beifahrerseite und zwei weitere in den Staukästen des Aufliegers. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Absatz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung eingeleitet. Ein Steuerbescheid über mehr als 9.600,00 EUR wurde ihm ausgehändigt. Das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in Rostock hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
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  • Unversteuerte Zigaretten in Lebensmittelgeschäft entdeckt
    Am 01.09.2025 führten Einsatzkräfte des Stralsunder Zolls im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen in einem Lebensmittelgeschäft in Schwerin Kontrollen durch, um die ordnungsgemäße Versteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol und Tabakwaren zu überprüfen. Zunächst ergaben sich keine Beanstandungen. Im Durchgang zum Treppenhaus wurden jedoch ca. 400 unversteuerte Zigaretten entdeckt, obwohl der Inhaber dies zuvor bestritten hatte. In einem Kellerraum, dessen Zugehörigkeit zum Geschäft zunächst verneint wurde, fanden sich weitere ca. 1.600 unversteuerte Zigaretten. Trotz der erneuten Aussage des Inhabers, keine weiteren Kellerräume zu besitzen, entdeckten die Zöllner weitere Räume, deren Nutzung ebenfalls verneint wurde. In einem dieser Räume wurden ca. 7.600 unversteuerte Zigaretten und wenige unversteuerte Vapes sichergestellt. Gegen den 44-jährigen Einzelhändler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet; die unversteuerten Waren wurden beschlagnahmt. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 1.900 Euro.
    Am 01.09.2025 führten Einsatzkräfte des Stralsunder Zolls im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen in einem Lebensmittelgeschäft in Schwerin Kontrollen durch, um die ordnungsgemäße Versteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol und Tabakwaren zu überprüfen. Zunächst ergaben sich keine Beanstandungen. Im Durchgang zum Treppenhaus wurden jedoch ca. 400 unversteuerte Zigaretten entdeckt, obwohl der Inhaber dies zuvor bestritten hatte. In einem Kellerraum, dessen Zugehörigkeit zum Geschäft zunächst verneint wurde, fanden sich weitere ca. 1.600 unversteuerte Zigaretten. Trotz der erneuten Aussage des Inhabers, keine weiteren Kellerräume zu besitzen, entdeckten die Zöllner weitere Räume, deren Nutzung ebenfalls verneint wurde. In einem dieser Räume wurden ca. 7.600 unversteuerte Zigaretten und wenige unversteuerte Vapes sichergestellt. Gegen den 44-jährigen Einzelhändler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet; die unversteuerten Waren wurden beschlagnahmt. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 1.900 Euro.
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