Zoll prüft Gastronomie auf Schwarzarbeit
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
Am 20.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01.01.2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
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