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Hauptzollamt Stralsund
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  • Am 03. Oktober 2025 wurden am Grenzübergang Pomellen bei der Einreise nach Deutschland in einem polnischen PKW mit drei Insassen 10.000 Zigaretten ohne gültiges Steuerzeichen gefunden. Der 53-jährige Fahrer gab an, die Zigaretten für den Verkauf in den Niederlanden bestimmt zu haben.
    Am 03. Oktober 2025 wurden am Grenzübergang Pomellen bei der Einreise nach Deutschland in einem polnischen PKW mit drei Insassen 10.000 Zigaretten ohne gültiges Steuerzeichen gefunden. Der 53-jährige Fahrer gab an, die Zigaretten für den Verkauf in den Niederlanden bestimmt zu haben.
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  • Am 07. Oktober 2025 wurden auf der B 111 bei einer Zollkontrolle in einem PKW 15.400 Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen gefunden, versteckt in diversen Taschen. Ein Ehepaar (63/59 Jahre), das aus Polen kam, gab zunächst an, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren mitzuführen, der Ehemann bekannte sich aber umgehend zu der Gesamtmenge. Die Zigaretten wurden sichergestellt und Steuerstrafverfahren gegen beide eingeleitet.
    Am 07. Oktober 2025 wurden auf der B 111 bei einer Zollkontrolle in einem PKW 15.400 Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen gefunden, versteckt in diversen Taschen. Ein Ehepaar (63/59 Jahre), das aus Polen kam, gab zunächst an, keine verbrauchsteuerpflichtigen Waren mitzuführen, der Ehemann bekannte sich aber umgehend zu der Gesamtmenge. Die Zigaretten wurden sichergestellt und Steuerstrafverfahren gegen beide eingeleitet.
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  • Am 20. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01. Januar 2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
    Am 20. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01. Januar 2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
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  • Am 17. September 2025 führte das Hauptzollamt Stralsund eine verdachtsunabhängige Kontrolle eines polnischen LKWs auf der Bundesautobahn 24 in Richtung Hamburg durch. Der Seecontainer auf dem Auflieger wurde mittels Großröntgentechnik durchleuchtet. Die Bildauswertung zeigte Unstimmigkeiten im Bereich der Fahrerkabine und der äußeren Staukästen des Aufliegers. Eine anschließende manuelle Kontrolle ergab, dass der polnische Fahrer zehn Kartons mit insgesamt 50.000 Zigaretten mit polnischem Steuerzeichen nicht angemeldet hatte. Sechs Kartons befanden sich in der Fahrerkabine, zwei im Staukasten auf der Beifahrerseite und zwei weitere in den Staukästen des Aufliegers. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Absatz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung eingeleitet. Ein Steuerbescheid über mehr als 9.600,00 EUR wurde ihm ausgehändigt. Das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in Rostock hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
    Am 17. September 2025 führte das Hauptzollamt Stralsund eine verdachtsunabhängige Kontrolle eines polnischen LKWs auf der Bundesautobahn 24 in Richtung Hamburg durch. Der Seecontainer auf dem Auflieger wurde mittels Großröntgentechnik durchleuchtet. Die Bildauswertung zeigte Unstimmigkeiten im Bereich der Fahrerkabine und der äußeren Staukästen des Aufliegers. Eine anschließende manuelle Kontrolle ergab, dass der polnische Fahrer zehn Kartons mit insgesamt 50.000 Zigaretten mit polnischem Steuerzeichen nicht angemeldet hatte. Sechs Kartons befanden sich in der Fahrerkabine, zwei im Staukasten auf der Beifahrerseite und zwei weitere in den Staukästen des Aufliegers. Gegen den 30-jährigen Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 Absatz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung eingeleitet. Ein Steuerbescheid über mehr als 9.600,00 EUR wurde ihm ausgehändigt. Das Zollfahndungsamt Hamburg mit Dienstsitz in Rostock hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
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  • Am 01. September 2025 führten Einsatzkräfte des Stralsunder Zolls im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen in einem Lebensmittelgeschäft in Schwerin Kontrollen durch, um die ordnungsgemäße Versteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol und Tabakwaren zu überprüfen. Zunächst ergaben sich keine Beanstandungen. Im Durchgang zum Treppenhaus wurden jedoch ca. 400 unversteuerte Zigaretten entdeckt, obwohl der Inhaber dies zuvor bestritten hatte. In einem Kellerraum, dessen Zugehörigkeit zum Geschäft zunächst verneint wurde, fanden sich weitere ca. 1.600 unversteuerte Zigaretten. Trotz der erneuten Aussage des Inhabers, keine weiteren Kellerräume zu besitzen, entdeckten die Zöllner weitere Räume, deren Nutzung ebenfalls verneint wurde. In einem dieser Räume wurden ca. 7.600 unversteuerte Zigaretten und wenige unversteuerte Vapes sichergestellt. Gegen den 44-jährigen Einzelhändler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet; die unversteuerten Waren wurden beschlagnahmt. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 1.900 Euro.
    Am 01. September 2025 führten Einsatzkräfte des Stralsunder Zolls im Rahmen von Steueraufsichtsmaßnahmen in einem Lebensmittelgeschäft in Schwerin Kontrollen durch, um die ordnungsgemäße Versteuerung verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol und Tabakwaren zu überprüfen. Zunächst ergaben sich keine Beanstandungen. Im Durchgang zum Treppenhaus wurden jedoch ca. 400 unversteuerte Zigaretten entdeckt, obwohl der Inhaber dies zuvor bestritten hatte. In einem Kellerraum, dessen Zugehörigkeit zum Geschäft zunächst verneint wurde, fanden sich weitere ca. 1.600 unversteuerte Zigaretten. Trotz der erneuten Aussage des Inhabers, keine weiteren Kellerräume zu besitzen, entdeckten die Zöllner weitere Räume, deren Nutzung ebenfalls verneint wurde. In einem dieser Räume wurden ca. 7.600 unversteuerte Zigaretten und wenige unversteuerte Vapes sichergestellt. Gegen den 44-jährigen Einzelhändler wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet; die unversteuerten Waren wurden beschlagnahmt. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 1.900 Euro.
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