Am 04.06.2026 gegen 10:07 Uhr führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gemeinsam mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser und der Ausländerbehörde Stralsund eine Prüfung in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern-Rügen durch. Dabei wurden zehn asiatische Personen angetroffen. Fünf Personen konnten keine Ausweisdokumente vorlegen. Zwei weitere Personen hatten einen auf Trittau (Schleswig-Holstein) beschränkten Aufenthaltstitel. Die fünf Personen ohne Ausweise wurden zur Ausländerbehörde nach Stralsund gebracht. Bei einer Person konnte die Identität mittels Fingerabdruck festgestellt werden. Die vier weiteren wurden erfasst. Alle fünf erhielten eine Ausreiseaufforderung innerhalb von sieben Tagen. Gegen die zwei Personen mit örtlich beschränkter Arbeitserlaubnis wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wird wegen Einschleusens von Ausländern sowie Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten ermittelt. Die Ermittlungen dauern.
Am 04.06.2026 gegen 10:07 Uhr führten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gemeinsam mit der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser und der Ausländerbehörde Stralsund eine Prüfung in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Vorpommern-Rügen durch. Dabei wurden zehn asiatische Personen angetroffen. Fünf Personen konnten keine Ausweisdokumente vorlegen. Zwei weitere Personen hatten einen auf Trittau (Schleswig-Holstein) beschränkten Aufenthaltstitel. Die fünf Personen ohne Ausweise wurden zur Ausländerbehörde nach Stralsund gebracht. Bei einer Person konnte die Identität mittels Fingerabdruck festgestellt werden. Die vier weiteren wurden erfasst. Alle fünf erhielten eine Ausreiseaufforderung innerhalb von sieben Tagen. Gegen die zwei Personen mit örtlich beschränkter Arbeitserlaubnis wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wird wegen Einschleusens von Ausländern sowie Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten ermittelt. Die Ermittlungen dauern.