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Hauptzollamt Rosenheim
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Münchener Str. 51, 83022 Rosenheim, Deutschland
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 14.08.2026 und 15.08.2026 kontrollierte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim Fahrzeuge von Festival-Besuchern, die zum Techno-Festival in Bad Aibling anreisten. Die Beamten legten ein Augenmerk auf Reisende aus dem Ausland. Rauschgiftspürhunde schlugen wiederholt an. Insgesamt wurden sechs Festival-Besucher mit Kokain, Kokain-Amphetamingemisch, Ecstasy, Arznei- und Schmerzmitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie Dopingmitteln gestoppt. Fünf weitere Personen hatten Marihuana bei sich. Der Zoll stellte das Rauschgift sicher und leitete Strafverfahren wegen des unerlaubten Verbringens von Drogen aus dem Ausland ein. Zusätzlich wurden diverse unerlaubte Gegenstände und Waffen, wie ein Schlagring und eine Softairpistole, sichergestellt. #DrogenAm 14.08.2026 und 15.08.2026 kontrollierte die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim Fahrzeuge von Festival-Besuchern, die zum Techno-Festival in Bad Aibling anreisten. Die Beamten legten ein Augenmerk auf Reisende aus dem Ausland. Rauschgiftspürhunde schlugen wiederholt an. Insgesamt wurden sechs Festival-Besucher mit Kokain, Kokain-Amphetamingemisch, Ecstasy, Arznei- und Schmerzmitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie Dopingmitteln gestoppt. Fünf weitere Personen hatten Marihuana bei sich. Der Zoll stellte das Rauschgift sicher und leitete Strafverfahren wegen des unerlaubten Verbringens von Drogen aus dem Ausland ein. Zusätzlich wurden diverse unerlaubte Gegenstände und Waffen, wie ein Schlagring und eine Softairpistole, sichergestellt. #DrogenChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 22.04.2026 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Traunstein einen 43-jährigen Geschäftsführer aus dem Landkreis Altötting wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, illegalen Einschleusens von rund 70 georgischen und ukrainischen Arbeitskräften, Zwangsarbeit sowie Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten. Sein 36-jähriger Schwager wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Hauptzollamt Rosenheim – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein – und die Staatsanwaltschaft Traunstein deckten innerhalb eines Tatzeitraums von knapp zwei Jahren einen Schaden für die Sozialkassen von rund 200.000 Euro auf. Der Haupttäter hatte die Zwangslage der ausländischen Arbeitnehmer ausgenutzt, sie nicht zur Sozialversicherung angemeldet, geringe Löhne unter dem Mindestlohn gezahlt und sie bis zu 14 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche arbeiten lassen. Die bereitgestellten Unterkünfte waren vermüllt, mit Ungeziefer- und Schimmelbefall; teilweise mussten zwei Menschen auf einer Matratze schlafen. Der 43-Jährige führte insgesamt acht Unternehmen, drei davon im Landkreis Altötting und in Taufkirchen, und verschleierte die illegalen Beschäftigungsverhältnisse durch drei Scheinfirmen in Bulgarien. Im Mai 2025 vollzog der Zoll einen Haftbefehl; Vermögenswerte in Höhe von 180.000 Euro wurden gesichert. Die betroffenen Arbeiterinnen und Arbeiter wurden befreit und sind überwiegend in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das Urteil ist rechtskräftig. #Urkundenfaelschung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 17.05.2026 führten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege München anlässlich der Uhrenmesse in Unterschleißheim Kontrollen zur Einhaltung einfuhrrechtlicher Vorgaben durch. Dabei wurden Verstöße gegen Einfuhrvorschriften aufgedeckt. Die Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts wurden eingeleitet. Die Ermittlungen dauern. #GeldwaescheAm 17.05.2026 führten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege München anlässlich der Uhrenmesse in Unterschleißheim Kontrollen zur Einhaltung einfuhrrechtlicher Vorgaben durch. Dabei wurden Verstöße gegen Einfuhrvorschriften aufgedeckt. Die Ermittlungen wegen Geldwäscheverdachts wurden eingeleitet. Die Ermittlungen dauern. #GeldwaescheBelohnung: 100,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenIm April 2025 stellte der Zoll im Rahmen einer Kontrolle am Messestand auf der internationalen Fachmesse "BAUMA" in München eine Fräsmaschine im Wert einer halben Million Euro sicher. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim hatte die Baumaschine des außereuropäischen Einführers aufgrund eines Hinweises über einen möglichen Verstoß gegen Patent- beziehungsweise Markenrechte überprüft. Da der Verdacht durch den Rechteinhaber bestätigt wurde, wurde die Baumaschine am selben Tag im Rahmen der Grenzbeschlagnahme vom Messegelände abtransportiert. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurde zwischenzeitlich eingestellt. Das Patentrechtsverfahren endete mit einer außergerichtlichen Einigung der beteiligten Parteien. Die patentrechtsverstoßenden Teile wurden vernichtet. #DiebstahlIm April 2025 stellte der Zoll im Rahmen einer Kontrolle am Messestand auf der internationalen Fachmesse "BAUMA" in München eine Fräsmaschine im Wert einer halben Million Euro sicher. Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Rosenheim hatte die Baumaschine des außereuropäischen Einführers aufgrund eines Hinweises über einen möglichen Verstoß gegen Patent- beziehungsweise Markenrechte überprüft. Da der Verdacht durch den Rechteinhaber bestätigt wurde, wurde die Baumaschine am selben Tag im Rahmen der Grenzbeschlagnahme vom Messegelände abtransportiert. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wurde zwischenzeitlich eingestellt. Das Patentrechtsverfahren endete mit einer außergerichtlichen Einigung der beteiligten Parteien. Die patentrechtsverstoßenden Teile wurden vernichtet. #DiebstahlBelohnung: 250,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.03.2026 entdeckten Kräfte einer in München stationierten Kontrolleinheit des Rosenheimer Hauptzollamtes bei der steuerrechtlichen Überprüfung von Lagerörtlichkeiten im Münchner Norden fünf Paletten mit E-Zigaretten. Zunächst wurden die Beamten auf einen Lieferwagen aufmerksam, der mit einer Palette E-Zigaretten ohne Steuerbanderolen beladen war. Für die rund 4.500 Stück E-Zigaretten dürfte der Steuerschaden bei über 40.000 Euro liegen. Bei der darauffolgenden Absuche des umliegenden Geländes wurden sie zudem auf eine Garage aufmerksam, in der weitere vier Paletten mit insgesamt 16.950 Stück E-Zigaretten der gleichen Sorte lagerten, wie sie diese auf dem Lieferwagen festgestellt hatten. Auch hier fehlten die Steuerbanderolen. Der insgesamt vorläufig ermittelte Steuerschaden (Tabaksteuer) für alle fünf Paletten zusammen dürfte sich auf über 190.000 Euro belaufen. Als mutmaßlicher Besitzer konnte ein auf dem Gelände angetroffener 42-jähriger Geschäftsmann identifiziert werden, gegen den ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet wurde. Die E-Zigaretten wurden beschlagnahmt. Das Zollfahndungsamt München übernahm unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I die weiteren Ermittlungen.Am 20.03.2026 entdeckten Kräfte einer in München stationierten Kontrolleinheit des Rosenheimer Hauptzollamtes bei der steuerrechtlichen Überprüfung von Lagerörtlichkeiten im Münchner Norden fünf Paletten mit E-Zigaretten. Zunächst wurden die Beamten auf einen Lieferwagen aufmerksam, der mit einer Palette E-Zigaretten ohne Steuerbanderolen beladen war. Für die rund 4.500 Stück E-Zigaretten dürfte der Steuerschaden bei über 40.000 Euro liegen. Bei der darauffolgenden Absuche des umliegenden Geländes wurden sie zudem auf eine Garage aufmerksam, in der weitere vier Paletten mit insgesamt 16.950 Stück E-Zigaretten der gleichen Sorte lagerten, wie sie diese auf dem Lieferwagen festgestellt hatten. Auch hier fehlten die Steuerbanderolen. Der insgesamt vorläufig ermittelte Steuerschaden (Tabaksteuer) für alle fünf Paletten zusammen dürfte sich auf über 190.000 Euro belaufen. Als mutmaßlicher Besitzer konnte ein auf dem Gelände angetroffener 42-jähriger Geschäftsmann identifiziert werden, gegen den ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet wurde. Die E-Zigaretten wurden beschlagnahmt. Das Zollfahndungsamt München übernahm unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München I die weiteren Ermittlungen.Chat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 19.03.2026 wurde bekannt, dass Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Traunstein vergangene Woche einen albanischen Staatsbürger in einem Restaurant im Berchtesgadener Land vorläufig festnahmen, weil er ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Der Mann bediente gerade die Gäste, versuchte aber zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen und in seine Unterkunft zu flüchten. Es stellte sich heraus, dass er sich bereits mehrere Jahre ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält und seiner Erwerbstätigkeit ohne Erlaubnis nachging, weshalb er auch strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten war. Nach Anordnung des Ermittlungsrichters befindet er sich aktuell in Untersuchungshaft. Gegen den Betreiber des Restaurants hat das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis gilt als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und fällt somit unter Schwarzarbeit. Arbeitgebern drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Die Ermittlungen im Hinblick auf gegebenenfalls weitere begangene Straftaten, ob beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe abgeführt worden sein könnten, dauern noch. #Koerperverletzung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 19.03.2026 wurde bekannt, dass Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Traunstein vergangene Woche einen albanischen Staatsbürger in einem Restaurant im Berchtesgadener Land vorläufig festnahmen, weil er ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Der Mann bediente gerade die Gäste, versuchte aber zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen und in seine Unterkunft zu flüchten. Es stellte sich heraus, dass er sich bereits mehrere Jahre ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält und seiner Erwerbstätigkeit ohne Erlaubnis nachging, weshalb er auch strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten war. Nach Anordnung des Ermittlungsrichters befindet er sich aktuell in Untersuchungshaft. Gegen den Betreiber des Restaurants hat das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis gilt als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und fällt somit unter Schwarzarbeit. Arbeitgebern drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Die Ermittlungen im Hinblick auf gegebenenfalls weitere begangene Straftaten, ob beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe abgeführt worden sein könnten, dauern noch. #Koerperverletzung #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 06.03.2026 stellte der ZOLL in München in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Vermögenswerte von rund 2,5 Millionen Euro eines Münchener Security-Unternehmens sicher. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wurden wegen des Verdachts der Schwarzarbeit drei Haftbefehle vollzogen. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Sicherheitsfirma, die Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe an Scheinfirmen geleistet haben soll, um damit zu verschleiern, dass sie ihre Beschäftigten schwarz bezahlt. Über 250 Kräfte des ZOLLs und weiterer benachbarter Behörden waren in 29 Einsatzabschnitten in München und im Münchener Umland in 18 Privatwohnungen von Beschuldigten sowie an den beiden Firmensitzen im Einsatz. In den Durchsuchungsobjekten fanden die Einsatzkräfte fünf Pistolen, sechs Gewehre, 16 geladene Schreckschusswaffen und Munition für ein Sturmgewehr AK 47 "Kalaschnikow". Zu den eingezogenen Vermögensobjekten gehörten ein Porsche 911, Immobilien, Luxusuhren, Silber und Goldschmuck. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist von einem Schaden für die öffentliche Hand und die Sozialversicherungsträger von mindestens 10 Millionen Euro auszugehen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitAm 06.03.2026 stellte der ZOLL in München in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung Vermögenswerte von rund 2,5 Millionen Euro eines Münchener Security-Unternehmens sicher. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wurden wegen des Verdachts der Schwarzarbeit drei Haftbefehle vollzogen. Die Ermittlungen richten sich gegen eine Sicherheitsfirma, die Zahlungen in zweistelliger Millionenhöhe an Scheinfirmen geleistet haben soll, um damit zu verschleiern, dass sie ihre Beschäftigten schwarz bezahlt. Über 250 Kräfte des ZOLLs und weiterer benachbarter Behörden waren in 29 Einsatzabschnitten in München und im Münchener Umland in 18 Privatwohnungen von Beschuldigten sowie an den beiden Firmensitzen im Einsatz. In den Durchsuchungsobjekten fanden die Einsatzkräfte fünf Pistolen, sechs Gewehre, 16 geladene Schreckschusswaffen und Munition für ein Sturmgewehr AK 47 "Kalaschnikow". Zu den eingezogenen Vermögensobjekten gehörten ein Porsche 911, Immobilien, Luxusuhren, Silber und Goldschmuck. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist von einem Schaden für die öffentliche Hand und die Sozialversicherungsträger von mindestens 10 Millionen Euro auszugehen. #AuslaenderrechtSchwarzarbeitChat 0 GeteiltChatTeilen
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Hauptzollamt RosenheimMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenHinweis gebenMeldung in neuem Tab öffnenAm 27.02.2026 fand der Traunsteiner ZOLL bei einem aus Frankfurt kommenden Reisenden im Rahmen einer nachmittäglichen Kontrolle im Zug Richtung Salzburg ein ganzes Sortiment an Betäubungsmitteln. Auf Höhe Prien befragten die Zöllnerinnen und Zöllner den serbischen Staatsangehörigen, ob dieser unter anderem Betäubungsmittel bei sich habe. Obwohl er die Frage verneint hatte, stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein in dessen Koffer drei Tabletten Alprazolam, 2,7 Gramm Crystal Meth, 3,8 Gramm Amphetamin und 20 Milliliter Liquid Ecstasy fest. Gegen den 32-Jährigen leiteten die Beschäftigten des Hauptzollamts Rosenheim noch vor Ort ein Strafverfahren ein und stellten die Drogen sicher. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro wurde einbehalten. Laut Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim könne mit jedem aus dem Verkehr gezogenen Betäubungsmittel möglicherweise weitere Folgen verhindert werden. Das sichergestellte Liquid Ecstasy, auch bekannt unter "K. O.-Tropfen", könnte Opfer wehrlos machen, wenn dieses unbemerkt in Getränke gemischt wird. #DrogenAm 27.02.2026 fand der Traunsteiner ZOLL bei einem aus Frankfurt kommenden Reisenden im Rahmen einer nachmittäglichen Kontrolle im Zug Richtung Salzburg ein ganzes Sortiment an Betäubungsmitteln. Auf Höhe Prien befragten die Zöllnerinnen und Zöllner den serbischen Staatsangehörigen, ob dieser unter anderem Betäubungsmittel bei sich habe. Obwohl er die Frage verneint hatte, stellte die Kontrolleinheit Verkehrswege Traunstein in dessen Koffer drei Tabletten Alprazolam, 2,7 Gramm Crystal Meth, 3,8 Gramm Amphetamin und 20 Milliliter Liquid Ecstasy fest. Gegen den 32-Jährigen leiteten die Beschäftigten des Hauptzollamts Rosenheim noch vor Ort ein Strafverfahren ein und stellten die Drogen sicher. Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro wurde einbehalten. Laut Pressesprecherin Marion Dirscherl vom Hauptzollamt Rosenheim könne mit jedem aus dem Verkehr gezogenen Betäubungsmittel möglicherweise weitere Folgen verhindert werden. Das sichergestellte Liquid Ecstasy, auch bekannt unter "K. O.-Tropfen", könnte Opfer wehrlos machen, wenn dieses unbemerkt in Getränke gemischt wird. #DrogenBelohnung: 100,00 €? FAHNDUNGX-Belohnung für den entscheidenden Hinweis zu dieser Meldung. Mehr Infos... | Chat 0 GeteiltChatTeilen
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