Hauptzollamt Erfurt
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Neueste Updates
  • Bauunternehmer und Imbissbesitzerin verurteilt
    Das Amtsgericht Gera hat im April 2026 einen 50-jährigen Bauunternehmer wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In den Jahren 2018 bis 2020 beschäftigte er Arbeitnehmer schwarz, meldete sie nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an und führte zu geringe Beiträge ab. Der Schaden für die Sozialversicherung beträgt rund 400.000 Euro. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes Erfurt ergaben, dass der Verurteilte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendete, um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren. Ebenfalls verurteilt wurde eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Sie hatte Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Beiträge abgeführt, wodurch ein Schaden von 66.000 Euro entstand. Zudem hinterzog sie Steuern in Höhe von knapp 400.000 Euro durch nicht richtig verbuchte Geschäftsumsätze. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an. Beide Verurteilten räumten die Taten.
    Das Amtsgericht Gera hat im April 2026 einen 50-jährigen Bauunternehmer wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In den Jahren 2018 bis 2020 beschäftigte er Arbeitnehmer schwarz, meldete sie nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung an und führte zu geringe Beiträge ab. Der Schaden für die Sozialversicherung beträgt rund 400.000 Euro. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera und des Hauptzollamtes Erfurt ergaben, dass der Verurteilte Abdeckrechnungen von Servicefirmen verwendete, um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren. Ebenfalls verurteilt wurde eine 48-jährige Imbissbesitzerin aus Gera zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Sie hatte Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Beiträge abgeführt, wodurch ein Schaden von 66.000 Euro entstand. Zudem hinterzog sie Steuern in Höhe von knapp 400.000 Euro durch nicht richtig verbuchte Geschäftsumsätze. Das Gericht ordnete die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an. Beide Verurteilten räumten die Taten.
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  • Zoll stellt Schusswaffe sicher
    Am 11.06.2026 gegen 17:20 Uhr stellte der Zoll auf der Autobahn 72 in Höhe Plauen bei der Kontrolle eines Pkw mit polnischem Kennzeichen eine geladene und entsicherte CO2-betriebene Schusswaffe im Handschuhfach sicher. Zudem befanden sich zwei Magazine, mehrere Schuss Munition, CO2-Kartuschen und ein griffbereites Pfefferspray in der Fahrertürablage. Der 27-jährige Fahrer aus Polen gab an, auf dem Weg nach Süddeutschland zu sein und die Waffe in seiner Freizeit im Wald zu nutzen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte er nicht vorlegen. Der Zoll leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellte die Waffe sowie das Pfefferspray sicher. Der Mann musste vor Ort eine Sicherheitsleistung von 300 Euro zahlen und durfte seine Fahrt fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden. #Waffen
    Am 11.06.2026 gegen 17:20 Uhr stellte der Zoll auf der Autobahn 72 in Höhe Plauen bei der Kontrolle eines Pkw mit polnischem Kennzeichen eine geladene und entsicherte CO2-betriebene Schusswaffe im Handschuhfach sicher. Zudem befanden sich zwei Magazine, mehrere Schuss Munition, CO2-Kartuschen und ein griffbereites Pfefferspray in der Fahrertürablage. Der 27-jährige Fahrer aus Polen gab an, auf dem Weg nach Süddeutschland zu sein und die Waffe in seiner Freizeit im Wald zu nutzen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte er nicht vorlegen. Der Zoll leitete ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellte die Waffe sowie das Pfefferspray sicher. Der Mann musste vor Ort eine Sicherheitsleistung von 300 Euro zahlen und durfte seine Fahrt fortsetzen. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden. #Waffen
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  • Zoll prüft Schwarzarbeit auf Baustellen
    Am 10.03.2026 kontrollierte der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe insgesamt 38 Baustellen, davon 27 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen. 112 Zöllnerinnen und Zöllner, davon 69 in Thüringen und 43 in Südwestsachsen, befragten insgesamt 412 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen, davon 299 in Thüringen und 113 in Südwestsachsen. Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen. Der Zoll stellte in 28 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen. Dabei handelte es sich um 11 Fälle von Mindestlohnverstößen (6 in Thüringen, 5 in Südwestsachsen), 11 Fälle von Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung (Südwestsachsen), 2 Fälle von illegaler Beschäftigung von Ausländern (1 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen) und 4 sonstige Fälle, zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente (Thüringen). Der Zoll leitete bereits vor Ort zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein. An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen der Zoll die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen wird. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
    Am 10.03.2026 kontrollierte der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe insgesamt 38 Baustellen, davon 27 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen. 112 Zöllnerinnen und Zöllner, davon 69 in Thüringen und 43 in Südwestsachsen, befragten insgesamt 412 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen, davon 299 in Thüringen und 113 in Südwestsachsen. Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen. Der Zoll stellte in 28 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen. Dabei handelte es sich um 11 Fälle von Mindestlohnverstößen (6 in Thüringen, 5 in Südwestsachsen), 11 Fälle von Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung (Südwestsachsen), 2 Fälle von illegaler Beschäftigung von Ausländern (1 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen) und 4 sonstige Fälle, zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente (Thüringen). Der Zoll leitete bereits vor Ort zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein. An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen der Zoll die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen wird. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
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  • Unversteuerte E-Zigaretten im Kiosk entdeckt
    Am 17.02.2026 stellte der Zoll in Eisenach über 1000 unversteuerte E-Zigaretten in einem Auto vor einem Kiosk sicher. Zuvor führten die Zöllner in dem Kiosk eine Steueraufsichtsmaßnahme durch und entdeckten mehrere Dosen Wasserpfeifentabak mit gebrochenem deutschen Steuerzeichen sowie drei unversteuerte E-Zigaretten im Verkaufsraum. Vor dem Geschäft entdeckten die Beamten ein verschlossenes Fahrzeug mit mehreren Paketen E-Zigaretten, wobei der Kiosk als Empfänger auf dem Versandlabel angegeben war. Der 20-jährige Freund des Kioskbesitzers weigerte sich, das Fahrzeug zu öffnen, woraufhin die Zollbeamten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Meiningen das Fahrzeug durch einen Schlüsseldienst öffnen und durchsuchen ließen. Die Pakete mit den E-Zigaretten wurden daraufhin sichergestellt. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ermittelt nun gegen den Paketversender, den 20-jährigen Fahrer und den Kfz-Halter wegen des Verdachts der Steuerhehlerei, wobei sich der Tabaksteuerschaden auf rund 6.500 Euro beläuft.
    Am 17.02.2026 stellte der Zoll in Eisenach über 1000 unversteuerte E-Zigaretten in einem Auto vor einem Kiosk sicher. Zuvor führten die Zöllner in dem Kiosk eine Steueraufsichtsmaßnahme durch und entdeckten mehrere Dosen Wasserpfeifentabak mit gebrochenem deutschen Steuerzeichen sowie drei unversteuerte E-Zigaretten im Verkaufsraum. Vor dem Geschäft entdeckten die Beamten ein verschlossenes Fahrzeug mit mehreren Paketen E-Zigaretten, wobei der Kiosk als Empfänger auf dem Versandlabel angegeben war. Der 20-jährige Freund des Kioskbesitzers weigerte sich, das Fahrzeug zu öffnen, woraufhin die Zollbeamten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Meiningen das Fahrzeug durch einen Schlüsseldienst öffnen und durchsuchen ließen. Die Pakete mit den E-Zigaretten wurden daraufhin sichergestellt. Das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ermittelt nun gegen den Paketversender, den 20-jährigen Fahrer und den Kfz-Halter wegen des Verdachts der Steuerhehlerei, wobei sich der Tabaksteuerschaden auf rund 6.500 Euro beläuft.
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  • Zoll stoppt Auto mit Mängeln
    Am Dienstag, dem 03.02.2026, stoppte der Zoll auf der Autobahn 9 in Höhe Berg einen PKW mit britischem Kennzeichen. Der 37-jährige Fahrer aus Jena konnte weder eine ordnungsgemäße Verzollung des Fahrzeuges noch eine gültige Kfz-Versicherung vorweisen. Zudem war die britische Hauptuntersuchung seit sechs Monaten abgelaufen und die britische Kfz-Steuer nicht bezahlt. Der Mann gab an, das Fahrzeug seit einigen Wochen von einem Autohändler für Probefahrten erhalten zu haben. Da das Fahrzeug nicht nur vorübergehend in der EU verwendet wird, erhoben die Zöllner eine Sicherheitsleistung von rund 600 Euro auf die Einfuhrabgaben und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Der Mann zahlte die Sicherheit vor Ort, musste das nicht versicherte Fahrzeug jedoch stehen lassen. Die Polizei Naila ermittelt nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
    Am Dienstag, dem 03.02.2026, stoppte der Zoll auf der Autobahn 9 in Höhe Berg einen PKW mit britischem Kennzeichen. Der 37-jährige Fahrer aus Jena konnte weder eine ordnungsgemäße Verzollung des Fahrzeuges noch eine gültige Kfz-Versicherung vorweisen. Zudem war die britische Hauptuntersuchung seit sechs Monaten abgelaufen und die britische Kfz-Steuer nicht bezahlt. Der Mann gab an, das Fahrzeug seit einigen Wochen von einem Autohändler für Probefahrten erhalten zu haben. Da das Fahrzeug nicht nur vorübergehend in der EU verwendet wird, erhoben die Zöllner eine Sicherheitsleistung von rund 600 Euro auf die Einfuhrabgaben und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Der Mann zahlte die Sicherheit vor Ort, musste das nicht versicherte Fahrzeug jedoch stehen lassen. Die Polizei Naila ermittelt nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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  • Gefälschte Sportschuhe und Socken sichergestellt
    Am 16.01.2026 stellte der Zoll am Bahnhof Johanngeorgenstadt acht Paar gefälschte Sportschuhe und zwölf Paar gefälschte Sportsocken bei einem 19-jährigen Mann aus Borna sicher. Der Mann reiste mit dem Zug aus der Tschechischen Republik ein. Die Waren wiesen eine sehr schlechte Verarbeitung, gefälschte Produkt-Codes und eine falsche Beschriftung auf. Die Waren werden vernichtet, und der Markenrechtsinhaber könnte zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen.
    Am 16.01.2026 stellte der Zoll am Bahnhof Johanngeorgenstadt acht Paar gefälschte Sportschuhe und zwölf Paar gefälschte Sportsocken bei einem 19-jährigen Mann aus Borna sicher. Der Mann reiste mit dem Zug aus der Tschechischen Republik ein. Die Waren wiesen eine sehr schlechte Verarbeitung, gefälschte Produkt-Codes und eine falsche Beschriftung auf. Die Waren werden vernichtet, und der Markenrechtsinhaber könnte zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen.
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  • Bauunternehmerin wegen Steuerhinterziehung verurteilt
    Am 12.01.2026 wurde eine 61-jährige Bauunternehmerin aus dem Erzgebirgskreis wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Sie beschäftigte von 2018 bis 2022 mindestens 24 Arbeitnehmer "schwarz", wodurch ein Schaden von rund 543.000 Euro entstand. #Wirtschaftskriminalität
    Am 12.01.2026 wurde eine 61-jährige Bauunternehmerin aus dem Erzgebirgskreis wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Sie beschäftigte von 2018 bis 2022 mindestens 24 Arbeitnehmer "schwarz", wodurch ein Schaden von rund 543.000 Euro entstand. #Wirtschaftskriminalität
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  • Zigaretten und Bargeld sichergestellt
    Am 05.01.2026 stellte der Zoll am Grenzübergang Reitzenhain 9.200 Zigaretten in einem bulgarischen Transporter sicher. Gegen ein Ehepaar wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Kurze Zeit später wurden bei einem 44-jährigen Fahrer eines PKW mit deutschem Kennzeichen rund 19.000 EUR Bargeld gefunden und sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
    Am 05.01.2026 stellte der Zoll am Grenzübergang Reitzenhain 9.200 Zigaretten in einem bulgarischen Transporter sicher. Gegen ein Ehepaar wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Kurze Zeit später wurden bei einem 44-jährigen Fahrer eines PKW mit deutschem Kennzeichen rund 19.000 EUR Bargeld gefunden und sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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  • Zoll durchsucht Objekte wegen Schwarzarbeit
    Am 02.12.2025 durchsuchten rund 200 Beamtinnen und Beamte des Zolls im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen insgesamt 13 Objekte in Thüringen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Die Maßnahmen richteten sich gegen drei Beschuldigte (39, 44, 64), die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen haben sollen. Gegen zwei Beschuldigte (40, 36) wurde wegen des Verdachts der Beihilfe zu diesen Delikten ermittelt. Den Beschuldigten wurde das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrug zu Lasten der Sozialkasse der Bauwirtschaft sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie sollen mit Arbeitnehmern, die nicht oder aber mit einem zu geringen Bruttolohn zur Sozialversicherung angemeldet waren und für die keine oder zu geringe Lohnsteuer gezahlt wurde, Bauleistungen in Schwarzarbeit ausgeführt haben. Zur Verschleierung der Schwarzarbeit sollen die beteiligten Firmen untereinander Scheinrechnungen ausgetauscht haben. Nach aktuellen Schätzungen lag der entstandene Schaden bei über zwei Millionen Euro. Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter Computer und Smartphones.
    Am 02.12.2025 durchsuchten rund 200 Beamtinnen und Beamte des Zolls im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen insgesamt 13 Objekte in Thüringen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Die Maßnahmen richteten sich gegen drei Beschuldigte (39, 44, 64), die Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten und Steuern hinterzogen haben sollen. Gegen zwei Beschuldigte (40, 36) wurde wegen des Verdachts der Beihilfe zu diesen Delikten ermittelt. Den Beschuldigten wurde das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrug zu Lasten der Sozialkasse der Bauwirtschaft sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie sollen mit Arbeitnehmern, die nicht oder aber mit einem zu geringen Bruttolohn zur Sozialversicherung angemeldet waren und für die keine oder zu geringe Lohnsteuer gezahlt wurde, Bauleistungen in Schwarzarbeit ausgeführt haben. Zur Verschleierung der Schwarzarbeit sollen die beteiligten Firmen untereinander Scheinrechnungen ausgetauscht haben. Nach aktuellen Schätzungen lag der entstandene Schaden bei über zwei Millionen Euro. Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter Computer und Smartphones.
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  • Bewährungsstrafe für Bauunternehmer
    Im Juli 2025 verurteilte das Amtsgericht Chemnitz einen 43-jährigen Bauunternehmer aus Freiberg wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
    Im Juli 2025 verurteilte das Amtsgericht Chemnitz einen 43-jährigen Bauunternehmer aus Freiberg wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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  • Haftstrafen für Baufirma-Verantwortliche
    Das Landgericht Mühlhausen verurteilte im Juni 2025 zwei Verantwortliche einer Baufirma aus Nordhausen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen: Der 45-jährige Geschäftsführer erhielt vier Jahre und sechs Monate, die 58-jährige Geschäftsführerin zwei Jahre auf Bewährung. Der 51-jährige Ehemann der Geschäftsführerin wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Verurteilten beschäftigten von 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz", wodurch den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstand. Die Ermittlungen begannen nach Baustellenkontrollen des Zolls in Nordhausen, bei denen Unregelmäßigkeiten in der Buchführung auffielen und Abdeckrechnungen zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen entdeckt wurden.
    Das Landgericht Mühlhausen verurteilte im Juni 2025 zwei Verantwortliche einer Baufirma aus Nordhausen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen: Der 45-jährige Geschäftsführer erhielt vier Jahre und sechs Monate, die 58-jährige Geschäftsführerin zwei Jahre auf Bewährung. Der 51-jährige Ehemann der Geschäftsführerin wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Verurteilten beschäftigten von 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz", wodurch den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstand. Die Ermittlungen begannen nach Baustellenkontrollen des Zolls in Nordhausen, bei denen Unregelmäßigkeiten in der Buchführung auffielen und Abdeckrechnungen zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen entdeckt wurden.
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  • Schwerpunktprüfung in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben
    Am 19.09.2025 führten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und die Finanzämter eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in 46 Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben in Thüringen (30) und Südwestsachsen (16) durch. 110 Zöllnerinnen und Zöllner (75 in Thüringen, 35 in Südwestsachsen) befragten 208 Beschäftigte (140 in Thüringen, 68 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen. Die Kontrollen zielten auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Aufdeckung unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs und illegaler Beschäftigung. In 51 Fällen wurden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt (Mindestlohn: 10 Fälle, davon 3 in Thüringen, 7 in Südwestsachsen; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 8 Fälle, davon 5 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen; Illegale Beschäftigung von Ausländern: 23 Fälle, davon 17 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen; Sozialleistungsbetrug: 3 Fälle, davon 2 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen; Sonstige, z.B. Nichtmitführung von Ausweispapieren: 7 Fälle, davon 1 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen). Elf Strafverfahren (8 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) und neun Bußgeldverfahren (6 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) wegen illegalen Aufenthalts bzw. illegaler Beschäftigung wurden eingeleitet. Die Thüringer Steuerverwaltung beteiligte sich mit knapp 30 Bediensteten aus Steuerfahndung und Prüfungsdiensten an der Prüfung der Kassenführung und der Einbehaltung/Abführung der Lohnsteuer. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen und Informationsaustausch mit anderen Behörden werden folgen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Gastronomiebranche aufgrund ihrer Größe und Beschäftigungsstärke. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.
    Am 19.09.2025 führten die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und die Finanzämter eine bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in 46 Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben in Thüringen (30) und Südwestsachsen (16) durch. 110 Zöllnerinnen und Zöllner (75 in Thüringen, 35 in Südwestsachsen) befragten 208 Beschäftigte (140 in Thüringen, 68 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen. Die Kontrollen zielten auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Aufdeckung unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs und illegaler Beschäftigung. In 51 Fällen wurden Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt (Mindestlohn: 10 Fälle, davon 3 in Thüringen, 7 in Südwestsachsen; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 8 Fälle, davon 5 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen; Illegale Beschäftigung von Ausländern: 23 Fälle, davon 17 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen; Sozialleistungsbetrug: 3 Fälle, davon 2 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen; Sonstige, z.B. Nichtmitführung von Ausweispapieren: 7 Fälle, davon 1 in Thüringen, 6 in Südwestsachsen). Elf Strafverfahren (8 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) und neun Bußgeldverfahren (6 in Thüringen, 3 in Südwestsachsen) wegen illegalen Aufenthalts bzw. illegaler Beschäftigung wurden eingeleitet. Die Thüringer Steuerverwaltung beteiligte sich mit knapp 30 Bediensteten aus Steuerfahndung und Prüfungsdiensten an der Prüfung der Kassenführung und der Einbehaltung/Abführung der Lohnsteuer. Umfangreiche Nachprüfungen mit Abgleich der erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber sowie Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen und Informationsaustausch mit anderen Behörden werden folgen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Gastronomiebranche aufgrund ihrer Größe und Beschäftigungsstärke. Seit dem 01.01.2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde.
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