Zoll prüft Schwarzarbeit auf Baustellen
Am 10.03.2026 kontrollierte der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe insgesamt 38 Baustellen, davon 27 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen. 112 Zöllnerinnen und Zöllner, davon 69 in Thüringen und 43 in Südwestsachsen, befragten insgesamt 412 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen, davon 299 in Thüringen und 113 in Südwestsachsen. Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen. Der Zoll stellte in 28 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen. Dabei handelte es sich um 11 Fälle von Mindestlohnverstößen (6 in Thüringen, 5 in Südwestsachsen), 11 Fälle von Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung (Südwestsachsen), 2 Fälle von illegaler Beschäftigung von Ausländern (1 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen) und 4 sonstige Fälle, zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente (Thüringen). Der Zoll leitete bereits vor Ort zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein. An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen der Zoll die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen wird. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
Am 10.03.2026 kontrollierte der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe insgesamt 38 Baustellen, davon 27 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen. 112 Zöllnerinnen und Zöllner, davon 69 in Thüringen und 43 in Südwestsachsen, befragten insgesamt 412 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen, davon 299 in Thüringen und 113 in Südwestsachsen. Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll, ob die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen. Der Zoll stellte in 28 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die weiter geprüft werden müssen. Dabei handelte es sich um 11 Fälle von Mindestlohnverstößen (6 in Thüringen, 5 in Südwestsachsen), 11 Fälle von Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung (Südwestsachsen), 2 Fälle von illegaler Beschäftigung von Ausländern (1 in Thüringen, 1 in Südwestsachsen) und 4 sonstige Fälle, zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente (Thüringen). Der Zoll leitete bereits vor Ort zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein. An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen der Zoll die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen wird. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und weiteren Behörden.
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