Anklage gegen mutmaßliche Unterstützer der Terrorgruppe
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" erhoben. Die beiden Beschuldigten sollen sich Anfang Januar 2025 mit Komplizen zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln im thüringischen Landkreis Altenburger Land begeben haben, um dort einen Brand auszulösen. Die Gruppe schlug ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Einer der Beschuldigten soll das Geschehen abgesichert haben, der andere filmte die Tat. Sie sind dringend verdächtig, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Zudem wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung vorgeworfen. Die damals 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen wurden Ende Juni im Landkreis Altenburger Land und in Gera festgenommen. Einer befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen den anderen wurde am 22.07.2026 außer Vollzug gesetzt. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" erhoben. Die beiden Beschuldigten sollen sich Anfang Januar 2025 mit Komplizen zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln im thüringischen Landkreis Altenburger Land begeben haben, um dort einen Brand auszulösen. Die Gruppe schlug ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Einer der Beschuldigten soll das Geschehen abgesichert haben, der andere filmte die Tat. Sie sind dringend verdächtig, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Zudem wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung vorgeworfen. Die damals 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen wurden Ende Juni im Landkreis Altenburger Land und in Gera festgenommen. Einer befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen den anderen wurde am 22.07.2026 außer Vollzug gesetzt. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung
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Anklage gegen mutmaßliche Unterstützer der L.V.W
Am 14.08.2026 hat die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsangehörigen Joel F. und Elias F. erhoben. Die Angeschuldigten sind als Jugendliche mit Verantwortungsreife der Unterstützung der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Letzte Verteidigungs Welle" (L.V.W) hinreichend verdächtig. Zudem wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung vorgeworfen. Am frühen Morgen des 05.01.2025 begaben sich Joel F. und Elias F. in Begleitung von Claudio S. und Justin W. zu der bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln, um dort einen Brand auszulösen. Die Gruppe schlug ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Elias F. sicherte das Geschehen ab, Joel F. filmte die Tatausführung. Claudio S. und Justin W. wurden am 05.08.2026 unter anderem wegen dieses Geschehens zu Jugendstrafen verurteilt. Joel F. und Elias F. wurden am 24. und 25.06.2026 festgenommen. Elias F. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen Joel F. wurde am 22.07.2026 außer Vollzug gesetzt. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung
Am 14.08.2026 hat die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsangehörigen Joel F. und Elias F. erhoben. Die Angeschuldigten sind als Jugendliche mit Verantwortungsreife der Unterstützung der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Letzte Verteidigungs Welle" (L.V.W) hinreichend verdächtig. Zudem wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung vorgeworfen. Am frühen Morgen des 05.01.2025 begaben sich Joel F. und Elias F. in Begleitung von Claudio S. und Justin W. zu der bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln, um dort einen Brand auszulösen. Die Gruppe schlug ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Gebäude zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Elias F. sicherte das Geschehen ab, Joel F. filmte die Tatausführung. Claudio S. und Justin W. wurden am 05.08.2026 unter anderem wegen dieses Geschehens zu Jugendstrafen verurteilt. Joel F. und Elias F. wurden am 24. und 25.06.2026 festgenommen. Elias F. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, der Haftbefehl gegen Joel F. wurde am 22.07.2026 außer Vollzug gesetzt. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung
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19-Jähriger Deutscher wegen Terrorverdachts in U-Haft
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Ermittlungen gegen Kai M. wegen terroristischer Vereinigung übernommen
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den deutschen Staatsangehörigen Kai M. von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte als Jugendlicher mit Verantwortungsreife und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung war, wobei er jeweils als Rädelsführer gehandelt und eine der Vereinigungen auch gegründet haben soll. In diesem Zusammenhang werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt, darunter Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Spätestens Ende März 2024 gründete Kai M. gemeinsam mit anderen eine Online-Gruppierung mit rechtsextremer Ideologie, die auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet ist. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Beide Gruppierungen sind der sogenannten COM-Szene zuzuordnen. Kai M. fungierte in beiden Gruppen mutmaßlich als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer tödlich zu verletzen, und rief in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Zudem soll er Jugendliche in den USA und in Schweden beeinflusst haben, Fahrzeuge in Brand zu setzen, und über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt aufgenommen haben, das er zu sexuellen Handlungen veranlasste. Kai M. wurde am 17.03.2026 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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Haftstrafen für Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle'
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
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Mutmaßlicher Rädelsführer in U-Haft
Am 17.03.2026 wurde ein junger Mann festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und als mutmaßlicher Rädelsführer Menschen zu Straftaten bewegt zu haben. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten, und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Zudem soll er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch eines Kindes, bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen, und der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 17.03.2026 wurde ein junger Mann festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein und als mutmaßlicher Rädelsführer Menschen zu Straftaten bewegt zu haben. Er soll über Chats einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten, und Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Zudem soll er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen haben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Anstiftung zu Mord und mehrfacher Brandstiftung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch eines Kindes, bandenmäßiger Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung. Das Verfahren wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz übernommen, und der Beschuldigte soll einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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34-Jähriger nach Messerattacke in Bus in U-Haft
Am 20.07.2018 gegen 15:00 Uhr griff ein 34-jähriger Deutscher iranischer Herkunft in einem Linienbus in Lübeck zehn Menschen mit einem Messer an und verletzte sie zum Teil schwer. Zuvor hatte er seinen Rucksack im Bus angezündet. Fahrgäste überwältigten den Mann und übergaben ihn der Polizei. Der Beschuldigte schweigt zu seinem Motiv. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Heimtückemord aus, da Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegen, dass er den Tod von Fahrgästen billigend in Kauf nahm. Ein 21-jähriger Niederländer erlitt schwere Stichverletzungen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Der Haftbefehl lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und versuchte besonders schwere Brandstiftung. Ein psychiatrischer Sachverständiger wurde beauftragt. Ein terroristischer Hintergrund wird nicht ausgeschlossen, es gibt jedoch keine Hinweise darauf. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
Am 20.07.2018 gegen 15:00 Uhr griff ein 34-jähriger Deutscher iranischer Herkunft in einem Linienbus in Lübeck zehn Menschen mit einem Messer an und verletzte sie zum Teil schwer. Zuvor hatte er seinen Rucksack im Bus angezündet. Fahrgäste überwältigten den Mann und übergaben ihn der Polizei. Der Beschuldigte schweigt zu seinem Motiv. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Heimtückemord aus, da Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegen, dass er den Tod von Fahrgästen billigend in Kauf nahm. Ein 21-jähriger Niederländer erlitt schwere Stichverletzungen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Der Haftbefehl lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und versuchte besonders schwere Brandstiftung. Ein psychiatrischer Sachverständiger wurde beauftragt. Ein terroristischer Hintergrund wird nicht ausgeschlossen, es gibt jedoch keine Hinweise darauf. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
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