Am 17.07.2026 gegen 6:40 Uhr stellte sich ein 32-jähriger Syrer am Flughafen BER in Schönefeld der Passkontrolle. Bundespolizisten überprüften seine Daten und stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vorlag. Der Mann war im Februar 2025 vom Amtsgericht Kiel wegen Nachstellung (Stalking) zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder 45 Tagen Haft verurteilt worden. Er tauchte unter und wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Bei der Befragung gab er an, sich mehrere Monate nicht in Deutschland aufgehalten zu haben. Die zuständige Ausländerbehörde prüft nun seinen Aufenthaltsstatus. Der polizeibekannte Mann wurde von Einsatzkräften der Brandenburger Polizei in eine Justizvollzugsanstalt in Brandenburg gebracht.
Am 17.07.2026 gegen 6:40 Uhr stellte sich ein 32-jähriger Syrer am Flughafen BER in Schönefeld der Passkontrolle. Bundespolizisten überprüften seine Daten und stellten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vorlag. Der Mann war im Februar 2025 vom Amtsgericht Kiel wegen Nachstellung (Stalking) zu einer Geldstrafe von 1350 Euro oder 45 Tagen Haft verurteilt worden. Er tauchte unter und wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Bei der Befragung gab er an, sich mehrere Monate nicht in Deutschland aufgehalten zu haben. Die zuständige Ausländerbehörde prüft nun seinen Aufenthaltsstatus. Der polizeibekannte Mann wurde von Einsatzkräften der Brandenburger Polizei in eine Justizvollzugsanstalt in Brandenburg gebracht.