Am 16.07.2026 gegen 6:40 Uhr stellte sich ein 32-jähriger Syrer bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen BER. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vorlag. Das Amtsgericht hatte den Mann im Februar 2025 zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte unbekannt aufhältig war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Bei der Befragung stellte sich heraus, dass er sich mehrere Monate nicht im Bundesgebiet aufgehalten hatte. Die Ausländerbehörde prüft nun seinen aufenthaltsrechtlichen Status. Der polizeibekannte Mann wurde in eine brandenburgische Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am 16.07.2026 gegen 6:40 Uhr stellte sich ein 32-jähriger Syrer bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen BER. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vorlag. Das Amtsgericht hatte den Mann im Februar 2025 zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verurteilt. Da der Verurteilte unbekannt aufhältig war, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Bei der Befragung stellte sich heraus, dass er sich mehrere Monate nicht im Bundesgebiet aufgehalten hatte. Die Ausländerbehörde prüft nun seinen aufenthaltsrechtlichen Status. Der polizeibekannte Mann wurde in eine brandenburgische Justizvollzugsanstalt gebracht.