Am 18.07.2026 kurz nach Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen in Polen zugelassenen Mercedes-Benz. Der Fahrer, ein 32-jähriger aserbaidschanischer Staatsangehöriger, händigte seinen Reisepass und einen polnischen Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug befanden sich vier georgische Staatsangehörige. Zwei von ihnen, ein 21-Jähriger und ein 26-Jähriger, verfügten über keine gültigen Aufenthaltsrechte für Deutschland. Sie hielten sich bereits drei Monate unerlaubt in Polen auf. Es ergab sich der Verdacht, dass der Fahrer die Georgier in die Niederlande bringen wollte. Die Bundespolizei leitete gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die beiden Georgier wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die drei Personen wurden nach Polen zurückgewiesen.
Am 18.07.2026 kurz nach Mitternacht kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen in Polen zugelassenen Mercedes-Benz. Der Fahrer, ein 32-jähriger aserbaidschanischer Staatsangehöriger, händigte seinen Reisepass und einen polnischen Aufenthaltstitel aus. Im Fahrzeug befanden sich vier georgische Staatsangehörige. Zwei von ihnen, ein 21-Jähriger und ein 26-Jähriger, verfügten über keine gültigen Aufenthaltsrechte für Deutschland. Sie hielten sich bereits drei Monate unerlaubt in Polen auf. Es ergab sich der Verdacht, dass der Fahrer die Georgier in die Niederlande bringen wollte. Die Bundespolizei leitete gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Gegen die beiden Georgier wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Die drei Personen wurden nach Polen zurückgewiesen.