Am 20.07.2026 gegen 21:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Reisebusses einreiste. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann fünf Haftbefehle vorlagen. Es bestand ein bis 2032 gültiges Aufenthalts- und Einreiseverbot für Deutschland, erlassen vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaften Frankenthal, Mannheim und Ulm hatten vier Vollstreckungshaftbefehle erlassen, denen eine Restfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einem Tag sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro zugrunde lagen. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Beamten rund zehn Gramm Methamphetamin und stellten es sicher. Der 39-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 20.07.2026 gegen 21:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf an der A4 einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Reisebusses einreiste. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann fünf Haftbefehle vorlagen. Es bestand ein bis 2032 gültiges Aufenthalts- und Einreiseverbot für Deutschland, erlassen vom Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaften Frankenthal, Mannheim und Ulm hatten vier Vollstreckungshaftbefehle erlassen, denen eine Restfreiheitsstrafe von sechs Monaten und einem Tag sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro zugrunde lagen. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks fanden die Beamten rund zehn Gramm Methamphetamin und stellten es sicher. Der 39-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.