Am 17.07.2026 verurteilte das Amtsgericht Dresden den 41-jährigen Maler Lars P. zu zehn Monaten Haft. Er hatte sich erneut Sexpuppen mit kindlichem Aussehen beschafft, obwohl er bereits wegen des Besitzes solcher Puppen unter Bewährung stand. Die Polizei war durch ein Facebook-Foto auf ihn aufmerksam geworden, das ihn mit einer solchen Puppe zeigte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden zwei Puppen sichergestellt. Lars P. gab an, die Puppen als Vorlage für Comics zu benötigen, und behauptete, Puppen ohne Öffnungen bestellt zu haben. Der Richter wies dies als Schutzbehauptung zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 17.07.2026 verurteilte das Amtsgericht Dresden den 41-jährigen Maler Lars P. zu zehn Monaten Haft. Er hatte sich erneut Sexpuppen mit kindlichem Aussehen beschafft, obwohl er bereits wegen des Besitzes solcher Puppen unter Bewährung stand. Die Polizei war durch ein Facebook-Foto auf ihn aufmerksam geworden, das ihn mit einer solchen Puppe zeigte. Bei einer Hausdurchsuchung wurden zwei Puppen sichergestellt. Lars P. gab an, die Puppen als Vorlage für Comics zu benötigen, und behauptete, Puppen ohne Öffnungen bestellt zu haben. Der Richter wies dies als Schutzbehauptung zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.