Brandstifterin wegen falscher Verdächtigungen erneut vor Gericht
Am 11.04.2026 wird am Landgericht Dresden erneut gegen Sandra S. (39) verhandelt. Die neue Anklage wirft ihr vor, während der Ermittlungen zu ihren Brandstiftungen zwischen 2020 und 2022 in Coswig und Meißen immer wieder den Verdacht auf andere Personen gelenkt zu haben. Im Januar 2024 war die Kassiererin mit Alkoholproblem bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, nachdem sie Feuerwehr und Polizei durch nächtliche Brandstiftungen in Atem gehalten hatte, wobei dicker Qualm in ein Kinderzimmer waberte und ein zweijähriges Mädchen in die Klinik gebracht werden musste. Sowohl bei Polizeikontrollen vor Ort als auch in Vernehmungen im Revier log Sandra S. und gab Freunde und Bekannte als mögliche Täter an, was zu intensiven Ermittlungsverfahren gegen diese Personen führte. Der Staatsanwalt klagt sie nun wegen falscher Verdächtigungen und argumentiert, der Rechtsstaat könne über solche Taten nicht hinwegsehen, während die Kammer Bedenken äußerte, ob dies strafrechtliche Konsequenzen habe, da die Vorfälle im ersten Prozess bereits bekannt waren. Der Prozess wird fortgesetzt.
Am 11.04.2026 wird am Landgericht Dresden erneut gegen Sandra S. (39) verhandelt. Die neue Anklage wirft ihr vor, während der Ermittlungen zu ihren Brandstiftungen zwischen 2020 und 2022 in Coswig und Meißen immer wieder den Verdacht auf andere Personen gelenkt zu haben. Im Januar 2024 war die Kassiererin mit Alkoholproblem bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, nachdem sie Feuerwehr und Polizei durch nächtliche Brandstiftungen in Atem gehalten hatte, wobei dicker Qualm in ein Kinderzimmer waberte und ein zweijähriges Mädchen in die Klinik gebracht werden musste. Sowohl bei Polizeikontrollen vor Ort als auch in Vernehmungen im Revier log Sandra S. und gab Freunde und Bekannte als mögliche Täter an, was zu intensiven Ermittlungsverfahren gegen diese Personen führte. Der Staatsanwalt klagt sie nun wegen falscher Verdächtigungen und argumentiert, der Rechtsstaat könne über solche Taten nicht hinwegsehen, während die Kammer Bedenken äußerte, ob dies strafrechtliche Konsequenzen habe, da die Vorfälle im ersten Prozess bereits bekannt waren. Der Prozess wird fortgesetzt.
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