Am 08.09.2026 wurde Pierre R. (39) wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Er hatte im August 2025 mit 1,7 Promille Alkohol im Blut sein Fahrzeug gelenkt und war auf der B95 bei Annaberg-Buchholz auf die Gegenfahrbahn geraten. Dabei kollidierte er mit dem Peugeot von Celine W. (29), die ebenso wie ihre Beifahrerin Melanie R. (42) noch an der Unfallstelle verstarb. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, ohne diese bislang zu begründen. Sollte es zu einem Verfahren am Landgericht Chemnitz kommen, darf das Urteil nicht höher ausfallen, da Staatsanwaltschaft und Nebenklage das Urteil angenommen haben.
Am 08.09.2026 wurde Pierre R. (39) wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Er hatte im August 2025 mit 1,7 Promille Alkohol im Blut sein Fahrzeug gelenkt und war auf der B95 bei Annaberg-Buchholz auf die Gegenfahrbahn geraten. Dabei kollidierte er mit dem Peugeot von Celine W. (29), die ebenso wie ihre Beifahrerin Melanie R. (42) noch an der Unfallstelle verstarb. Die Verteidigung hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, ohne diese bislang zu begründen. Sollte es zu einem Verfahren am Landgericht Chemnitz kommen, darf das Urteil nicht höher ausfallen, da Staatsanwaltschaft und Nebenklage das Urteil angenommen haben.
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