Am 22.08.2026 um 16:57 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 38-jährigen Mann auf Bahnsteig drei am Hauptbahnhof Stendal. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Diebstahls wurde der georgische Staatsangehörige im Mai 2025 vom Amtsgericht Krefeld zu einer Geldstrafe von 875 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich der Haft stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Krefeld im Mai 2026 einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und brachten ihn ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von 850 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 17-tägige Haftstrafe anzutreten. #Diebstahl
Am 22.08.2026 um 16:57 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 38-jährigen Mann auf Bahnsteig drei am Hauptbahnhof Stendal. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Wegen Diebstahls wurde der georgische Staatsangehörige im Mai 2025 vom Amtsgericht Krefeld zu einer Geldstrafe von 875 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er weder zahlte noch sich der Haft stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Krefeld im Mai 2026 einen Haftbefehl. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und brachten ihn ins Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Stendal. Da er den haftabwendenden Betrag von 850 Euro nicht zahlen konnte, wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine 17-tägige Haftstrafe anzutreten. #Diebstahl
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