Am 29.02.2024 wurde ein 15-jähriger Angeklagter im sogenannten Pragsdorfer Totschlag-Prozess wieder in Untersuchungshaft genommen. Beamte holten den Jugendlichen von seinem Wohnort ab. Nach zwei Wochen in Freiheit wurde er wieder in eine Haftanstalt gebracht, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes mitteilte. Das Oberlandesgericht korrigierte damit nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Festlegung der zuständigen Strafkammer am Landgerichtes Neubrandenburg, die den Haftbefehl gegen den Angeklagten am 15.02.2024 aufgehoben hatte. Der Jugendliche befindet sich nun wieder in Untersuchungshaft. #Totschlag
Am 29.02.2024 wurde ein 15-jähriger Angeklagter im sogenannten Pragsdorfer Totschlag-Prozess wieder in Untersuchungshaft genommen. Beamte holten den Jugendlichen von seinem Wohnort ab. Nach zwei Wochen in Freiheit wurde er wieder in eine Haftanstalt gebracht, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes mitteilte. Das Oberlandesgericht korrigierte damit nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Festlegung der zuständigen Strafkammer am Landgerichtes Neubrandenburg, die den Haftbefehl gegen den Angeklagten am 15.02.2024 aufgehoben hatte. Der Jugendliche befindet sich nun wieder in Untersuchungshaft. #Totschlag