Im Jahr 2020 verabreichten die Eltern ihrer damals 13-jährigen Tochter über mehrere Monate heimlich ein Rheuma-Medikament; die Tabletten wurden im Mörser zerstoßen und unter Essen beziehungsweise Getränke gemischt. Das Mädchen nahm zehn Kilogramm ab, übergab sich ständig und war extrem schwach, ein Krankenhausaufenthalt wurde von der Familie zunächst verweigert. Erst als es kaum noch Luft bekam, alarmierte die Halbschwester den Notarzt, sodass das Kind gerettet werden konnte. Angeklagt waren die Eltern und die Halbschwester wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Am 12.08.2026 verurteilte das Landgericht Zwickau die Mutter zu einem Jahr und sechs Monaten und den Vater zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, jeweils zur Bewährung; beide legten ein Geständnis ab, die Halbschwester wurde freigesprochen, da keine Garantenpflicht bestand. Wer das Medikament letztlich verabreicht hatte, konnte das Gericht nicht klären; ob die inzwischen volljährige Tochter dauerhafte Schäden erlitt, ist unklar, sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wohnt nicht mehr bei den Eltern. Das Verfahren zog sich wegen einer COPD-Erkrankung des Vaters, der nur ein bis drei Stunden täglich verhandlungsfähig war, von 11.2025 bis zum 12.08.2026 hin. #Koerperverletzung
Im Jahr 2020 verabreichten die Eltern ihrer damals 13-jährigen Tochter über mehrere Monate heimlich ein Rheuma-Medikament; die Tabletten wurden im Mörser zerstoßen und unter Essen beziehungsweise Getränke gemischt. Das Mädchen nahm zehn Kilogramm ab, übergab sich ständig und war extrem schwach, ein Krankenhausaufenthalt wurde von der Familie zunächst verweigert. Erst als es kaum noch Luft bekam, alarmierte die Halbschwester den Notarzt, sodass das Kind gerettet werden konnte. Angeklagt waren die Eltern und die Halbschwester wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht. Am 12.08.2026 verurteilte das Landgericht Zwickau die Mutter zu einem Jahr und sechs Monaten und den Vater zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, jeweils zur Bewährung; beide legten ein Geständnis ab, die Halbschwester wurde freigesprochen, da keine Garantenpflicht bestand. Wer das Medikament letztlich verabreicht hatte, konnte das Gericht nicht klären; ob die inzwischen volljährige Tochter dauerhafte Schäden erlitt, ist unklar, sie machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wohnt nicht mehr bei den Eltern. Das Verfahren zog sich wegen einer COPD-Erkrankung des Vaters, der nur ein bis drei Stunden täglich verhandlungsfähig war, von 11.2025 bis zum 12.08.2026 hin. #Koerperverletzung
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