Am 01.09.2026 um 03:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 26-jährigen Mann auf der Bundesautobahn 40 am Parkplatz Tomm Heide. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig bekannt. Der Haftbefehl besteht aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Braunschweig wegen Diebstahls, verurteilt zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 10 Euro. Da der Verurteilte die Restgeldstrafe von 340 Euro nicht bezahlen konnte, verhaftete ihn die Bundespolizei und brachte ihn in die Justizvollzugsanstalt Willich, wo er die ausstehende Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen verbüßen muss. #Diebstahl
Am 01.09.2026 um 03:10 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 26-jährigen Mann auf der Bundesautobahn 40 am Parkplatz Tomm Heide. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig bekannt. Der Haftbefehl besteht aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Braunschweig wegen Diebstahls, verurteilt zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 10 Euro. Da der Verurteilte die Restgeldstrafe von 340 Euro nicht bezahlen konnte, verhaftete ihn die Bundespolizei und brachte ihn in die Justizvollzugsanstalt Willich, wo er die ausstehende Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen verbüßen muss. #Diebstahl
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