Am 04.08.2026 beschädigte ein 68-jähriger Nettetaler beim Einparken auf dem Parkplatz eines Drogeriemarktes in Nettetal-Kaldenkirchen ein geparktes Auto. Die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen passten exakt zusammen. Die betroffene Autofahrerin sprach ihn darauf an, er fuhr jedoch nach Hause. Dort suchte ihn kurz darauf ein Streifenteam auf. Bei dem Mann bestand der begründete Verdacht, dass er Alkohol getrunken haben könnte, was er nicht abstritt; er gab jedoch an, erst nach seiner Ankunft zu Hause getrunken zu haben. Zur Überprüfung wurden zwei Blutproben in einem bestimmten Abstand genommen; das Ergebnis liegt noch nicht vor. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, da bei einer Unfallflucht mit erheblichem Schaden grundsätzlich die Sicherstellung erfolgt. Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats zu Unfallflucht und Alkoholkonsum dauern. #Sachbeschaedigung #Unfallflucht
Am 04.08.2026 beschädigte ein 68-jähriger Nettetaler beim Einparken auf dem Parkplatz eines Drogeriemarktes in Nettetal-Kaldenkirchen ein geparktes Auto. Die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen passten exakt zusammen. Die betroffene Autofahrerin sprach ihn darauf an, er fuhr jedoch nach Hause. Dort suchte ihn kurz darauf ein Streifenteam auf. Bei dem Mann bestand der begründete Verdacht, dass er Alkohol getrunken haben könnte, was er nicht abstritt; er gab jedoch an, erst nach seiner Ankunft zu Hause getrunken zu haben. Zur Überprüfung wurden zwei Blutproben in einem bestimmten Abstand genommen; das Ergebnis liegt noch nicht vor. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, da bei einer Unfallflucht mit erheblichem Schaden grundsätzlich die Sicherstellung erfolgt. Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats zu Unfallflucht und Alkoholkonsum dauern. #Sachbeschaedigung #Unfallflucht
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