Am 02.08.2026 führten Kräfte der Direktionen Einsatz und Gefahrenabwehr sowie Verkehr in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr Schwerpunktkontrollen bei Motorradfahrenden durch. An der Kontrollstelle an der Straße „Haltern“ in Horstmar-Leer wurden rund 130 Kradfahrende kontrolliert. Dabei wurden mehrere Motorräder mit technischen Veränderungen oder Mängeln festgestellt. Vier Fahrer hatten die Abgasanlage unzulässig verändert, zwei hatten abgefahrene Reifen und drei das Krad technisch unzulässig verändert; alle neun durften nur noch direkt zur Halteranschrift fahren. Zwei niederländische Fahrzeugführer entrichteten vor Ort eine Sicherheitsleistung, außerdem wurden Verwarngelder wegen nicht vorschriftsmäßiger Spiegel, Kennzeichenhalter, unzulässiger Fahrzeugteile oder fehlender Reflektoren erhoben. Bei einem Motorradfahrer bestand der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln: Es wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einem weiteren Motorrad wurde eine unzulässige Leistungssteigerung festgestellt; das Kraftrad wurde zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt, zudem waren das Kennzeichen unlesbar angebracht und die Abgasanlage nicht vorschriftsmäßig, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Insgesamt wurden zehn Bußgeldverfahren eingeleitet, 28 Verwarngelder erhoben und ein Strafverfahren eröffnet. #Verkehrsdelikt
Am 02.08.2026 führten Kräfte der Direktionen Einsatz und Gefahrenabwehr sowie Verkehr in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr Schwerpunktkontrollen bei Motorradfahrenden durch. An der Kontrollstelle an der Straße „Haltern“ in Horstmar-Leer wurden rund 130 Kradfahrende kontrolliert. Dabei wurden mehrere Motorräder mit technischen Veränderungen oder Mängeln festgestellt. Vier Fahrer hatten die Abgasanlage unzulässig verändert, zwei hatten abgefahrene Reifen und drei das Krad technisch unzulässig verändert; alle neun durften nur noch direkt zur Halteranschrift fahren. Zwei niederländische Fahrzeugführer entrichteten vor Ort eine Sicherheitsleistung, außerdem wurden Verwarngelder wegen nicht vorschriftsmäßiger Spiegel, Kennzeichenhalter, unzulässiger Fahrzeugteile oder fehlender Reflektoren erhoben. Bei einem Motorradfahrer bestand der Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln: Es wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einem weiteren Motorrad wurde eine unzulässige Leistungssteigerung festgestellt; das Kraftrad wurde zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt, zudem waren das Kennzeichen unlesbar angebracht und die Abgasanlage nicht vorschriftsmäßig, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Insgesamt wurden zehn Bußgeldverfahren eingeleitet, 28 Verwarngelder erhoben und ein Strafverfahren eröffnet. #Verkehrsdelikt
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