Am 29.09.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesstraße 220 in Emmerich einen 25-jährigen Rumänen nach Einreise aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Rosenheim hatte ihn 2024 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Durch Zahlung der Restgeldstrafe von 1895,98 Euro konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen abwenden. #Verkehrsdelikt
Am 29.09.2026 gegen Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesstraße 220 in Emmerich einen 25-jährigen Rumänen nach Einreise aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Rosenheim hatte ihn 2024 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Durch Zahlung der Restgeldstrafe von 1895,98 Euro konnte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen abwenden. #Verkehrsdelikt
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