Am 05.03.2026 nahmen Bundespolizisten am Düsseldorfer Hauptbahnhof einen 48-jährigen aggressiven Mann fest. Gegen 20.55 Uhr unterstützte eine Streife der Bundespolizei den Rettungsdienst am Haupteingang des Düsseldorfer Hauptbahnhofes, da sich der alkoholisierte Mann gegenüber den Rettungskräften zunehmend aggressiv verhielt und die medizinische Behandlung verweigerte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,3 Promille. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen durch das Amtsgericht Krefeld ein Untersuchungshaftbefehl wegen Körperverletzung vorlag. In den Diensträumen leistete der Mann massiven Widerstand gegen die Verbringung in den Gewahrsamsbereich, beleidigte und bedrohte die Beamten mehrfach verbal und trat gezielt nach den Bundespolizisten, wobei er einen am Bein traf. Nach Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit wurde der 48-Jährige zur Vorführung vor dem Haftrichter in das Polizeigewahrsam Düsseldorf überstellt. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. #Koerperverletzung #Verkehrsdelikt #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
Am 05.03.2026 nahmen Bundespolizisten am Düsseldorfer Hauptbahnhof einen 48-jährigen aggressiven Mann fest. Gegen 20.55 Uhr unterstützte eine Streife der Bundespolizei den Rettungsdienst am Haupteingang des Düsseldorfer Hauptbahnhofes, da sich der alkoholisierte Mann gegenüber den Rettungskräften zunehmend aggressiv verhielt und die medizinische Behandlung verweigerte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,3 Promille. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Deutschen durch das Amtsgericht Krefeld ein Untersuchungshaftbefehl wegen Körperverletzung vorlag. In den Diensträumen leistete der Mann massiven Widerstand gegen die Verbringung in den Gewahrsamsbereich, beleidigte und bedrohte die Beamten mehrfach verbal und trat gezielt nach den Bundespolizisten, wobei er einen am Bein traf. Nach Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit wurde der 48-Jährige zur Vorführung vor dem Haftrichter in das Polizeigewahrsam Düsseldorf überstellt. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des tätlichen Angriffs, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Bedrohung. #Koerperverletzung #Verkehrsdelikt #WiderstandVollstreckungsbeamte #Beleidigung
Chat
Teilen