Bei Ausreisekontrollen zu Flügen nach Kutaisi in Georgien, Chisinau in Moldawien und Skopje in Nordmazedonien stellten Grenzpolizisten am 19.08.2026 mehrere Personen fest, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten. Bei drei georgischen Frauen war zunächst ein legaler Aufenthalt von 87 Tagen festgestellt worden. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer ermittelten die Beamten, dass die Frauen in Deutschland unerlaubt gearbeitet hatten. Sie führten jeweils Bargeld mit. Die Frauen hinterlegten damit Sicherheitsleistungen im jeweils vierstelligen Bereich. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten eine 41-jährige Georgierin fest, die auf dem Weg nach Kutaisi war. Sie hatte die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengenraum um 297 Tage überschritten. Gegen alle vier Frauen leiteten die Beamten Strafverfahren ein. Zudem werden gegen sie mehrjährige Einreiseverbote ausgesprochen.
#Verkehrsdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit
Bei Ausreisekontrollen zu Flügen nach Kutaisi in Georgien, Chisinau in Moldawien und Skopje in Nordmazedonien stellten Grenzpolizisten am 19.08.2026 mehrere Personen fest, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten. Bei drei georgischen Frauen war zunächst ein legaler Aufenthalt von 87 Tagen festgestellt worden. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer ermittelten die Beamten, dass die Frauen in Deutschland unerlaubt gearbeitet hatten. Sie führten jeweils Bargeld mit. Die Frauen hinterlegten damit Sicherheitsleistungen im jeweils vierstelligen Bereich. Im weiteren Verlauf stellten die Beamten eine 41-jährige Georgierin fest, die auf dem Weg nach Kutaisi war. Sie hatte die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengenraum um 297 Tage überschritten. Gegen alle vier Frauen leiteten die Beamten Strafverfahren ein. Zudem werden gegen sie mehrjährige Einreiseverbote ausgesprochen. #Verkehrsdelikt #AuslaenderrechtSchwarzarbeit