Am 28.07.2026 legte ein 41-jähriger Schweizer aus dem Kanton Aargau beim Zoll in Waldshut einen sogenannten Ausfuhrkassenzettel über Elektromaterial im Wert von rund 19.000 Euro zur Ausfuhrabfertigung vor, um sich im Nachgang die Mehrwertsteuer von 19 Prozent beim Verkäufer erstatten zu lassen. Auf Nachfrage des Abfertigungsbeamten, ob er die Ware auch dabeihabe, bestätigte der Mann, alles befände sich im Kofferraum seines Fahrzeugs. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich dies als unzutreffend heraus. Der Mann gab an, das Installationsmaterial bereits Wochen zuvor in die Schweiz gebracht zu haben, aber nicht auf die Mehrwertsteuerrückerstattung in Höhe von knapp 3.700 Euro verzichten zu wollen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe in Höhe von rund 4.000 Euro festgesetzt. Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
#Verkehrsdelikt
Am 28.07.2026 legte ein 41-jähriger Schweizer aus dem Kanton Aargau beim Zoll in Waldshut einen sogenannten Ausfuhrkassenzettel über Elektromaterial im Wert von rund 19.000 Euro zur Ausfuhrabfertigung vor, um sich im Nachgang die Mehrwertsteuer von 19 Prozent beim Verkäufer erstatten zu lassen. Auf Nachfrage des Abfertigungsbeamten, ob er die Ware auch dabeihabe, bestätigte der Mann, alles befände sich im Kofferraum seines Fahrzeugs. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich dies als unzutreffend heraus. Der Mann gab an, das Installationsmaterial bereits Wochen zuvor in die Schweiz gebracht zu haben, aber nicht auf die Mehrwertsteuerrückerstattung in Höhe von knapp 3.700 Euro verzichten zu wollen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Strafe in Höhe von rund 4.000 Euro festgesetzt. Der Fall wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. #Verkehrsdelikt