Am 21.08.2026 gegen 21:10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen international verkehrenden Reisebus aus den Niederlanden auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30. Bei der Überprüfung der Personalien eines 41-jährigen ukrainischen Fahrgastes stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er war im März 2026 rechtskräftig wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er eine Geldstrafe von 3.200 Euro zu bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem war er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. #Verkehrsdelikt
Am 21.08.2026 gegen 21:10 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Zuge der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einen international verkehrenden Reisebus aus den Niederlanden auf dem Rastplatz Bentheimer Wald an der Autobahn 30. Bei der Überprüfung der Personalien eines 41-jährigen ukrainischen Fahrgastes stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er war im März 2026 rechtskräftig wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Aus diesem Schuldspruch hatte er eine Geldstrafe von 3.200 Euro zu bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Zudem war er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. #Verkehrsdelikt
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