Am 05.09.2026 am Nachmittag fuhr eine 43-jährige Frau mit einem ICE von Hamburg nach Schwerin, ohne im Besitz eines gültigen Tickets zu sein. Nach der Ankunft am Schweriner Hauptbahnhof kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock die Frau. Dabei stellten sie fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Amphetamine und stellten diese sicher. Die Frau verbrachte die Nacht bis zur Richtervorführung am 06.09.2026 im Zentralgewahrsam in Schwerin. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Schwerin wurde sie in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen die Frau wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Am 05.09.2026 am Nachmittag fuhr eine 43-jährige Frau mit einem ICE von Hamburg nach Schwerin, ohne im Besitz eines gültigen Tickets zu sein. Nach der Ankunft am Schweriner Hauptbahnhof kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock die Frau. Dabei stellten sie fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Amphetamine und stellten diese sicher. Die Frau verbrachte die Nacht bis zur Richtervorführung am 06.09.2026 im Zentralgewahrsam in Schwerin. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Schwerin wurde sie in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht. Gegen die Frau wurde ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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