Am 16.08.2026 gegen 14:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten auf dem Bahnhof Binz einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Aschersleben vorlag. Der Mann war im April 2026 der Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unentschuldigt ferngeblieben und seitdem nicht mehr erreichbar gewesen, woraufhin das Gericht vor wenigen Tagen Haftbefehl gegen den Sachsen-Anhaltiner erlassen hatte. Der Verhaftete verbrachte die Nacht in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei. Am 17.08.
Am 16.08.2026 gegen 14:45 Uhr kontrollierten Bundespolizisten auf dem Bahnhof Binz einen 38-jährigen deutschen Staatsangehörigen, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Aschersleben vorlag. Der Mann war im April 2026 der Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unentschuldigt ferngeblieben und seitdem nicht mehr erreichbar gewesen, woraufhin das Gericht vor wenigen Tagen Haftbefehl gegen den Sachsen-Anhaltiner erlassen hatte. Der Verhaftete verbrachte die Nacht in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei. Am 17.08.
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