Angreifer nach Schusswaffengebrauch schwer verletzt
Am 23.06.2026 gegen 16:00 Uhr kam es am Frankfurter Kaisertor zu einem polizeilichen Schusswaffeneinsatz. Zwei Polizeibeamte der Einsatzmaßnahmen 'BAO Bahnhof' waren auf dem Weg zu ihrem Streifenwagen, als ein 44-jähriger serbischer Staatsangehöriger, der nicht von Kontrollmaßnahmen betroffen war, einen der Beamten anrempelte und mit einem spitzen Gegenstand verletzte. Trotz mehrfacher Ansprache und Androhung des Schusswaffengebrauchs ging der Angreifer weiter auf die Beamten zu, woraufhin es im Bereich 'Am Hauptbahnhof 8' zum Schusswaffengebrauch kam. Der 44-Jährige wurde schwer verletzt, nach Erstversorgung durch Polizei und Rettungsdienst in das Universitätsklinikum Frankfurt gebracht, Lebensgefahr bestand nicht. Der verletzte Beamte erlitt eine Handverletzung und wurde ambulant behandelt. Gegen den Angreifer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung und Drogenabhängigkeit wird die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Gegen die Polizeibeamten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt eingeleitet. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und HLKA dauern. #Waffen
Am 23.06.2026 gegen 16:00 Uhr kam es am Frankfurter Kaisertor zu einem polizeilichen Schusswaffeneinsatz. Zwei Polizeibeamte der Einsatzmaßnahmen 'BAO Bahnhof' waren auf dem Weg zu ihrem Streifenwagen, als ein 44-jähriger serbischer Staatsangehöriger, der nicht von Kontrollmaßnahmen betroffen war, einen der Beamten anrempelte und mit einem spitzen Gegenstand verletzte. Trotz mehrfacher Ansprache und Androhung des Schusswaffengebrauchs ging der Angreifer weiter auf die Beamten zu, woraufhin es im Bereich 'Am Hauptbahnhof 8' zum Schusswaffengebrauch kam. Der 44-Jährige wurde schwer verletzt, nach Erstversorgung durch Polizei und Rettungsdienst in das Universitätsklinikum Frankfurt gebracht, Lebensgefahr bestand nicht. Der verletzte Beamte erlitt eine Handverletzung und wurde ambulant behandelt. Gegen den Angreifer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Aufgrund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung und Drogenabhängigkeit wird die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Gegen die Polizeibeamten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt eingeleitet. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und HLKA dauern. #Waffen
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