Am 16.01.2026 versuchte eine 40-jährige Mutter in einem Bremer Supermarkt, ihre Söhne mit Spiritus und einem Feuerzeug anzuzünden. Nach Überzeugung der Kammer trank sie zuvor Spiritus und goss die Flüssigkeit über sich und die Kinder. Zeugen nahmen ihr das Feuerzeug weg, woraufhin eines der Kinder fliehen konnte. Die Frau versuchte daraufhin erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; auch diesmal verhinderte ein Zeuge die Tat. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen, bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Das Landgericht Bremen sprach die wegen versuchten Mordes angeklagte Frau frei, da sie zum Tatzeitpunkt wegen einer Depression und einer psychotischen Störung schuldunfähig war. Die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie soll zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden; das Jugendamt sowie die Bewährungs- und Führungshilfe begleiten die Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
#Mord #Brandstiftung
Am 16.01.2026 versuchte eine 40-jährige Mutter in einem Bremer Supermarkt, ihre Söhne mit Spiritus und einem Feuerzeug anzuzünden. Nach Überzeugung der Kammer trank sie zuvor Spiritus und goss die Flüssigkeit über sich und die Kinder. Zeugen nahmen ihr das Feuerzeug weg, woraufhin eines der Kinder fliehen konnte. Die Frau versuchte daraufhin erneut, ihren zweiten Sohn anzuzünden; auch diesmal verhinderte ein Zeuge die Tat. Die Kinder erlitten unter anderem Augenreizungen und Hautrötungen, bei einem Jungen verursachte der Spiritus Blasen im Genitalbereich, die operativ behandelt werden mussten. Das Landgericht Bremen sprach die wegen versuchten Mordes angeklagte Frau frei, da sie zum Tatzeitpunkt wegen einer Depression und einer psychotischen Störung schuldunfähig war. Die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sie soll zunächst in einer Tagesklinik und später ambulant behandelt werden; das Jugendamt sowie die Bewährungs- und Führungshilfe begleiten die Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord #Brandstiftung